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Bundesmeldegesetz
(BMG)
vom
3.
Mai
2013
(
BGBl.
I
S. 1084
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 104
)
*1
Artikel 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens. Gemäß Artikel 4 Satz 1 dieses Gesetzes, in der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 geänderten Fassung, tritt das BMG am 1. November 2015 in Kraft.
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