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62 Zu § 62 – Anwärtererhöhungsbetrag
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Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz
(BBesGVwV)
vom
19.
November
2020
(
GMBl.
S. 983
)
, letzte Änderung vom
16.
Mai
2023
(
GMBl.
S. 715
)
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