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Dritter Teil Allgemeine Bestimmungen für das behördliche und gerichtliche Disziplinarverfahren
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§ 15 Aussetzung von Disziplinarverfahren beim Zusammentreffen mit anderen Verfahren
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Thüringer Disziplinargesetz
(ThürDG)
vom
21.
Juni
2002
(
GVBl.
S. 257
)
, letzte Änderung vom
4.
Oktober
2021
(
GVBl.
S. 508
)
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