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Erster Abschnitt Luftverkehr (87)
Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung (40)
1. Unterabschnitt Haftung für Personen und Sachen, die nicht im Luftfahrzeug befördert werden (12)
2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung (15)
3. Unterabschnitt Haftung für militärische Luftfahrzeuge (3)
4. Unterabschnitt Gemeinsame Vorschriften für die Haftpflicht (3)
5. Unterabschnitt Schlichtung (6)
Dritter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften (7)
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Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung
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LuftVG | § 34 (Mitverschulden des Verletzten)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 34 (Mitverschulden des Verletzten) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; bei Beschädigu...
LuftVG | § 57 Privatrechtlich organisierte Schlichtung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2022 (Änderung vom 22.12.2023)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 57 Privatrechtlich organisierte Schlichtung (1) 1Das Bundesministerium der Justiz kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesmi...
LuftVG | § 57 d Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2016 (Änderung vom 19.2.2016)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 57 d Verhältnis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz 1Soweit die Vorschriften dieses Unterabschnitts und der nach § 57 c erlassenen Rechtsverordnung keine Regelung enthalt...
LuftVG | § 56 Gerichtsstand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2004 (Änderung vom 6.4.2004)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 56 Gerichtsstand (1) Für Klagen, die auf Grund dieses Abschnitts erhoben werden, ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Unfall eingetreten ist. (2) 1Für Kl...
LuftVG | § 51 Subsidiarität der Versicherung des vertraglichen Luftfrachtführers
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 19.4.2005)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 51 Subsidiarität der Versicherung des vertraglichen Luftfrachtführers Führt ein ausführender Luftfrachtführer eine Luftbeförderung für einen vertraglichen Luftfrachtführer ...
LuftVG | § 49 Anzuwendende Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2004 (Änderung vom 6.4.2004)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 49 Anzuwendende Vorschriften Für die Haftung nach diesem Unterabschnitt sind im Übrigen die Vorschriften der §§ 34 bis 36 und 38 anzuwenden.
LuftVG | § 36 (Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2006 (Änderung vom 10.5.2007)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 36 (Umfang des Schadensersatzes bei Körperverletzung) 1Bei Verletzung des Körpers oder der Gesundheit umfasst der Schadensersatz die Heilungskosten sowie den Vermögensnacht...
LuftVG | § 41 (Verursachung eines Schadens durch mehrer Luftfahrzeuge)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 41 (Verursachung eines Schadens durch mehrer Luftfahrzeuge) (1) 1Wird ein Schaden durch mehrere Luftfahrzeuge verursacht und sind die Luftfahrzeughalter einem Dritten kraf...
LuftVG | § 50 Obligatorische Haftpflichtversicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2008 (Änderung vom 23.11.2007)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 50 Obligatorische Haftpflichtversicherung (1) 1Der Luftfrachtführer ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz wegen der in § 44 genannten Schäden wäh...
LuftVG | § 48 b Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfrachtführers
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2004 (Änderung vom 6.4.2004)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 48 b Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfrachtführers (1) 1Wer eine Luftbeförderung, zu der sich ein anderer verpflichtet hat, mit dessen Einverständnis au...
LuftVG | Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2013 (Änderung vom 11.6.2013)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung
LuftVG | § 44 Anwendungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.8.2009 (Änderung vom 24.8.2009)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 44 Anwendungsbereich Für die Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes durch einen Unfall, wegen d...
LuftVG | 2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2004 (Änderung vom 6.4.2004)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG 2. Unterabschnitt Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden; Haftung für verspätete Beförderung
LuftVG | § 54 Haftung für Schäden bei Beförderung in einem militärischen Luftfahrzeug
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2004 (Änderung vom 6.4.2004)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 54 Haftung für Schäden bei Beförderung in einem militärischen Luftfahrzeug (1) 1Wird bei der Beförderung in einem militärischen Luftfahrzeug durch einen Unfall jemand getö...
LuftVG | 5. Unterabschnitt Schlichtung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.11.2013 (Änderung vom 11.6.2013)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG 5. Unterabschnitt Schlichtung
LuftVG | § 37 (Haftungshöchstbeträge)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.4.2005 (Änderung vom 19.4.2005)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 37 (Haftungshöchstbeträge) (1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall a) bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nur bis zu einem ...
LuftVG | § 57 a Behördliche Schlichtung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2023 (Änderung vom 22.12.2023)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 57 a Behördliche Schlichtung (1) 1Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen nach § 57 b Absatz 1 gegen Luftfahrtunternehmen, die ni...
LuftVG | § 52 (weggefallen)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG §52 (weggefallen)
LuftVG | § 49 a Ausschlussfrist
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2004 (Änderung vom 6.4.2004)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 49 a Ausschlussfrist 1Die Klage auf Schadensersatz kann nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren erhoben werden. 2Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Luftfahr...
LuftVG | § 48 a Luftbeförderung durch mehrere Luftfrachtführer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.6.2004 (Änderung vom 6.4.2004)
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
Luftverkehrsgesetz LuftVG § 48 a Luftbeförderung durch mehrere Luftfrachtführer (1) 1Wird die Luftbeförderung nacheinander durch mehrere Luftfrachtführer ausgeführt und wird dabei ein Fluggast getöte...
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Luftverkehrsgesetz
(LuftVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
10.
Mai
2007
(
BGBl.
I
S. 698
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 409
)
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Zweiter Abschnitt Haftpflicht und Schlichtung
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