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Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
SchwbAV | Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
SchwbAV | § 46 Übergangsvorschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 24.11.2023)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 46 Übergangsvorschrift 1Leistungen zur Förderung von Einrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt worden sind, können weiter erbracht werd...
SchwbAV | § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 1Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Ausgleichsabgabeverordnu...
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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
vom
28.
März
1988
(
BGBl.
I
S. 484
)
, letzte Änderung vom
24.
November
2023
(
BGBl.
I
Nr. 323
)
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