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SchwbAV
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SchwbAV | Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV Vierter Abschnitt Schlußvorschriften
SchwbAV | § 23 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2001 (Änderung vom 19.6.2001)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV §23 (weggefallen)
SchwbAV | § 43 Vorschlagsrecht des Beirats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.4.2017 (Änderung vom 29.3.2017)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 43 Vorschlagsrecht des Beirats (1) 1Der Beirat nimmt zu den Anträgen Stellung. 2Die Stellungnahme hat einen Vorschlag zu enthalten, ob, in welch...
SchwbAV | § 30 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 6.6.2023)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV §30 (weggefallen)
SchwbAV | 1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV 1. Unterabschnitt Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen
SchwbAV | § 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.11.2006 (Änderung vom 31.10.2006)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 40 Ausführung des Wirtschaftsplans (1) 1Bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds sind die jeweils gültigen Allgemeinen Nebenbestimmungen f...
SchwbAV | § 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 13.9.2001)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung (1) Schwerbehinderte Menschen können Leistungen erhalte...
SchwbAV | § 18 Leistungsvoraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 23.12.2016)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 18 Leistungsvoraussetzungen (1) 1Leistungen nach § 17 Abs. 1 bis 1 b dürfen nur erbracht werden, soweit Leistungen für denselben Zweck nicht von...
SchwbAV | § 26 c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2004 (Änderung vom 23.4.2004)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 26 c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements Arbeitgeber können zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsman...
SchwbAV | § 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans (1) Für jedes Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen. (2) 1Der Wirtschaftsp...
SchwbAV | Vorab
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV
SchwbAV | § 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.11.2006 (Änderung vom 31.10.2006)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 39 Feststellung des Wirtschaftsplans 1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und...
SchwbAV | § 19 Technische Arbeitshilfen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2001 (Änderung vom 19.6.2001)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 19 Technische Arbeitshilfen 1Für die Beschaffung technischer Arbeitshilfen, ihre Wartung, Instandsetzung und die Ausbildung des schwerbehinderten...
SchwbAV | § 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 28.6.2021)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds 1Die Integrationsämter leiten zum 30. Juni eines jeden Jahres 18 vom Hundert des im Zeitraum v...
SchwbAV | § 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 8.11.2006 (Änderung vom 31.10.2006)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Für Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die dem Beirat zur Stellu...
SchwbAV | 3. Unterabschnitt (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 6.6.2023)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV 3. Unterabschnitt (weggefallen)
SchwbAV | 3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV 3. Unterabschnitt Verfahren zur Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds
SchwbAV | § 46 Übergangsvorschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 24.11.2023)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 46 Übergangsvorschrift 1Leistungen zur Förderung von Einrichtungen, die vor dem 1. Januar 2024 beantragt worden sind, können weiter erbracht werd...
SchwbAV | § 14 Verwendungszwecke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 6.6.2023)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 14 Verwendungszwecke (1) Die Integrationsämter haben die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe einschließlich der Zinsen, de...
SchwbAV | § 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 16.1.2004)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung SchwbAV § 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz (1) Schwerbehinderte Menschen können Darlehen oder Zinszuschüsse z...
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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
vom
28.
März
1988
(
BGBl.
I
S. 484
)
, letzte Änderung vom
24.
November
2023
(
BGBl.
I
Nr. 323
)
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Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
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