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VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
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BetrVG | FÜNFTER ABSCHNITT Personelle Angelegenheiten
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz FÜNFTER ABSCHNITT Personelle Angelegenheiten
BetrVG | VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
BetrVG | § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers (1) 1Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgab...
BetrVG | § 86 a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 86 a Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer 1Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. 2Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert...
BetrVG | § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 107 Bestellung und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses (1) 1Der Wirtschaftsausschuss besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, die dem Unternehm...
BetrVG | § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim ...
BetrVG | § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 100 Vorläufige personelle Maßnahmen (1) 1Der Arbeitgeber kann, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist, die personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1...
BetrVG | § 79 Geheimhaltungspflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 79 Geheimhaltungspflicht (1) 1Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, die ihnen wegen ihrer Zugehörigk...
BetrVG | § 113 Nachteilsausgleich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.1999
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 113 Nachteilsausgleich (1) Weicht der Unternehmer von einem Interessenausgleich über die geplante Betriebsänderung ohne zwingenden Grund ab, so können Arbeitnehmer, die in...
BetrVG | § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 103 Außerordentliche Kündigung und Versetzung in besonderen Fällen (1) Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertr...
BetrVG | § 83 Einsicht in die Personalakten
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 83 Einsicht in die Personalakten (1) 1Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. 2Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebs...
BetrVG | § 76 Einigungsstelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 76 Einigungsstelle (1) 1Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat ist bei Bedarf eine Ein...
BetrVG | § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 109 Beilegung von Meinungsverschiedenheiten 1Wird eine Auskunft über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens im Sinn des § 106 entgegen dem Verlangen des Wirtschaf...
BetrVG | § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen (1) 1Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. 2Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. 3Eine ohne Anhö...
BetrVG | § 92 a Beschäftigungssicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 23.12.2003)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 92 a Beschäftigungssicherung (1) 1Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung machen. 2Diese können insbesondere eine fle...
BetrVG | ZWEITER ABSCHNITT Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz ZWEITER ABSCHNITT Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers
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Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 111 Betriebsänderungen 1In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen...
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Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
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Betriebsverfassungsgesetz § 95 Auswahlrichtlinien (1) 1Richtlinien über die personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen bedürfen der Zustimmung des Betriebsrat...
BetrVG | VIERTER ABSCHNITT Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz VIERTER ABSCHNITT Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
BetrVG | DRITTER ABSCHNITT Soziale Angelegenheiten
Betriebsverfassungsgesetz
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Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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