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ZWEITER ABSCHNITT Amtszeit des Betriebsrats (8)
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VIERTER ABSCHNITT Betriebsversammlung (6)
FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat (8)
§ 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1)
§ 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern (1)
§ 49 Erlöschen der Mitgliedschaft (1)
§ 50 Zuständigkeit (1)
§ 51 Geschäftsführung (1)
§ 52 Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung (1)
§ 53 Betriebsräteversammlung (1)
SECHSTER ABSCHNITT Konzernbetriebsrat (8)
DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung (20)
VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer (59)
FÜNFTER TEIL Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten (9)
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FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat
BetrVG | § 53 Betriebsräteversammlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 53 Betriebsräteversammlung (1) 1Mindestens einmal in jedem Kalenderjahr hat der Gesamtbetriebsrat die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden der Betriebsräte ...
BetrVG | § 52 Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 23.12.2016)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 52 Teilnahme der Gesamtschwerbehindertenvertretung Die Gesamtschwerbehindertenvertretung (§ 180 Absatz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Ge...
BetrVG | FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz FÜNFTER ABSCHNITT Gesamtbetriebsrat
BetrVG | § 50 Zuständigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 50 Zuständigkeit (1) 1Der Gesamtbetriebsrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch...
BetrVG | § 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 48 Ausschluss von Gesamtbetriebsratsmitgliedern Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Unternehmens, der Arbeitgeber, der Gesamtbetriebsrat oder eine ...
BetrVG | § 47 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 47*4 Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1) Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. (2)...
BetrVG | § 49 Erlöschen der Mitgliedschaft
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 49 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Ausschluss ...
BetrVG | § 51 Geschäftsführung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 51 Geschäftsführung (1) 1Für den Gesamtbetriebsrat gelten § 25 Abs. 1, die §§ 26, 27 Abs. 2 und 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 und 3, Abs. 2, die §§ 30, 31, 34, 35, 36, 37 Abs. 1 b...
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Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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