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BetrVG
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BetrVG | § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 57 Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft im Konzernbetriebsrat endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft im Gesamtbetriebsrat, durch Amtsniederlegung, durch Auss...
BetrVG | § 21 b Restmandat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 21 b Restmandat Geht ein Betrieb durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung unter, so bleibt dessen Betriebsrat so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der damit im ...
BetrVG | § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen (1) 1Die Jugend- und Auszubildendenvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. 2Werden Angelegenheiten ...
BetrVG | ERSTER ABSCHNITT Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz ERSTER ABSCHNITT Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung
BetrVG | § 17 a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 17 a Bestellung des Wahlvorstands im vereinfachten Wahlverfahren Im Fall des § 14 a finden die §§ 16 und 17 mit folgender Maßgabe Anwendung: 1. Die Frist des § 16 Abs. 1 ...
BetrVG | § 10 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz §10 (weggefallen)
BetrVG | § 5 Arbeitnehmer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 4.8.2009 (Änderung vom 29.7.2009)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 5 Arbeitnehmer (1) 1Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung B...
BetrVG | SECHSTER TEIL Straf- und Bußgeldvorschriften
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz SECHSTER TEIL Straf- und Bußgeldvorschriften
BetrVG | FÜNFTER ABSCHNITT Personelle Angelegenheiten
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz FÜNFTER ABSCHNITT Personelle Angelegenheiten
BetrVG | § 73 a Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 73 a Voraussetzung der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht (1) 1Bestehen in einem Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) mehrere Gesamt-Jugend- und Auszubildenden...
BetrVG | § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 125 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz (1) Die erstmaligen Betriebsratswahlen nach § 13 Abs. 1 finden im Jahre 1972 statt. (2) 1Die erstmaligen Wahlen der Jugend- und ...
BetrVG | DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz DRITTER TEIL Jugend- und Auszubildendenvertretung
BetrVG | § 6 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2001 (Änderung vom 23.7.2001)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz §6 (weggefallen)
BetrVG | VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz VIERTER TEIL Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
BetrVG | § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 82 Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers (1) 1Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen, von den nach Maßgab...
BetrVG | § 33 Beschlüsse des Betriebsrats
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.6.2021 (Änderung vom 14.6.2021)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesende...
BetrVG | § 59 a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2018 (Änderung vom 23.12.2016)
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 59 a Teilnahme der Konzernschwerbehindertenvertretung Die Konzernschwerbehindertenvertretung (§ 180 Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen de...
BetrVG | DRITTER ABSCHNITT Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz DRITTER ABSCHNITT Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
BetrVG | § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 11 Ermäßigte Zahl der Betriebsratsmitglieder Hat ein Betrieb nicht die ausreichende Zahl von wählbaren Arbeitnehmern, so ist die Zahl der Betriebsratsmitglieder der nächstn...
BetrVG | § 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz § 56 Ausschluss von Konzernbetriebsratsmitgliedern Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer der Konzernunternehmen, der Arbeitgeber, der Konzernbetriebsrat od...
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Betriebsverfassungsgesetz
in der Fassung der Bekanntmachung vom
25.
September
2001
(
BGBl.
I
S. 2518
)
, letzte Änderung vom
16.
September
2022
(
BGBl.
I
S. 1454
)
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Betriebsverfassungsgesetz
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