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ThürFischAVO (67)
Vorspann (1)
Erster Abschnitt Schutz der Fische (18)
§ 1 Schonzeiten und Mindestmaße (1)
§ 2 Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen (1)
§ 3 Ausübung der Aalfischerei (1)
§ 4 Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur (1)
§ 5 Besondere Fangverbote und Ausnahmen von Fangverboten (1)
§ 6 Zurücksetzen von Fischen (1)
§ 7 Inverkehrbringen von Fischen (1)
§ 8 Regelungen für das Aussetzen von Fischen (1)
§ 9 Dokumentation von Fangerträgen (1)
§ 10 Entnahme von Wasserpflanzen, sonstigen Stoffen, Fischnährtieren und Fischlaich (1)
§ 11 Betreten und Befahren der Gelegezone (1)
§ 12 Schutz stationärer Fischfangeinrichtungen (1)
§ 13 Einlassen zahmen Wassergeflügels (1)
§ 14 Köderfische (1)
§ 15 Fischereigeräte, Fischfangeinrichtungen (1)
§ 16 Unzulässige Fangmittel, Fangarten und Fischfangeinrichtungen (1)
§ 17 Maschenweiten, Gitterstababstände (1)
Zweiter Abschnitt Elektrofischerei (5)
Dritter Abschnitt Behandlung und Transport von Fischen (5)
Vierter Abschnitt Fischerprüfung (9)
Fünfter Abschnitt Fischereischeine und Erlaubnisschein zum Fischfang (5)
Sechster Abschnitt Fischereiaufsicht (7)
Siebter Abschnitt Fischereibeiräte und Fischereiberater (8)
Achter Abschnitt Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen (4)
Anlage 1.1 zu § 34 Abs. 1 (1)
Anlage 1.2 zu § 34 Abs. 1 (1)
Anlage 2 zu § 35 Abs. 1 (1)
Anlage 3 zu § 43 Abs. 1 (1)
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Erster Abschnitt Schutz der Fische
ThürFischAVO | § 3 Ausübung der Aalfischerei
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 3 Ausübung der Aalfischerei (1) 1Wer Aale zu Erwerbszwecken fängt, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seines Namens un...
ThürFischAVO | § 2 Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 2 Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen (1) Die oberste Fischereibehörde kann auf Antrag Ausnahmen von § 1 1. zur Laich- und L...
ThürFischAVO | § 16 Unzulässige Fangmittel, Fangarten und Fischfangeinrichtungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 16 Unzulässige Fangmittel, Fangarten und Fischfangeinrichtungen (1) Verboten ist das Fischen unter Verwendung von 1. Aalharken, Spe...
ThürFischAVO | § 7 Inverkehrbringen von Fischen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 7 Inverkehrbringen von Fischen (1) 1Arten, 1. für die ganzjährige Schonzeiten nach § 1 Abs. 1 festgelegt sind oder 2. die in der ...
ThürFischAVO | § 14 Köderfische
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 14 Köderfische (1) Fische und Teile von Fischen dürfen nur als Köder in dem Gewässer oder Gewässerabschnitt verwendet werden, aus de...
ThürFischAVO | § 15 Fischereigeräte, Fischfangeinrichtungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 15 Fischereigeräte, Fischfangeinrichtungen (1) Reusen müssen so beschaffen sein, dass sich die gefangenen Fische nicht mehr als unve...
ThürFischAVO | § 6 Zurücksetzen von Fischen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 6 Zurücksetzen von Fischen (1) Untermaßige oder während der Schonzeit in Gewässern nach § 1 Abs. 1 ThürFischG unbeabsichtigt gefange...
ThürFischAVO | § 8 Regelungen für das Aussetzen von Fischen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 8 Regelungen für das Aussetzen von Fischen (1) 1Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn dadurch das Hegeziel nach § 2 Abs. 2 ThürF...
ThürFischAVO | § 17 Maschenweiten, Gitterstababstände
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 17 Maschenweiten, Gitterstababstände (1) Die Maschenweite wird in nassem Zustand zwischen zwei gegenüberliegenden Knoten von der Mit...
ThürFischAVO | § 12 Schutz stationärer Fischfangeinrichtungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 12 Schutz stationärer Fischfangeinrichtungen Bei der Ausübung der Angelfischerei oder von wassersportlichen Aktivitäten ist von stati...
ThürFischAVO | § 1 Schonzeiten und Mindestmaße
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 1 Schonzeiten und Mindestmaße (1) 1Es ist verboten, den nachfolgend benannten Arten während der Schonzeiten nachzustellen, sie vorsä...
ThürFischAVO | § 10 Entnahme von Wasserpflanzen, sonstigen Stoffen, Fischnährtieren und Fischlaich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 10 Entnahme von Wasserpflanzen, sonstigen Stoffen, Fischnährtieren und Fischlaich (1) Die Entnahme von Über- und Unterwasserpflanzen...
ThürFischAVO | Erster Abschnitt Schutz der Fische
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO Erster Abschnitt Schutz der Fische
ThürFischAVO | § 13 Einlassen zahmen Wassergeflügels
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 13 Einlassen zahmen Wassergeflügels Zahmes Wassergeflügel darf nur dann in ein Gewässer eingelassen werden, wenn der Fischereiberecht...
ThürFischAVO | § 11 Betreten und Befahren der Gelegezone
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 11 Betreten und Befahren der Gelegezone (1) Das Betreten und Befahren der flachen, mit Wasserpflanzen bewachsenen, wasserseitigen Uf...
ThürFischAVO | § 5 Besondere Fangverbote und Ausnahmen von Fangverboten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 5 Besondere Fangverbote und Ausnahmen von Fangverboten (1) Die untere Fischereibehörde kann zum Schutz einzelner Fischarten, zum Sch...
ThürFischAVO | § 9 Dokumentation von Fangerträgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 9 Dokumentation von Fangerträgen (1) 1Die Fänge der Angelfischerei sind vom Fischereiausübungsberechtigten in eine Fangkarte einzutr...
ThürFischAVO | § 4 Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 4 Verwendung nicht heimischer und gebietsfremder Arten in der Aquakultur (1) Werden zum Zwecke der Aquakultur 1. Arten, die nach Ar...
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Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
vom
11.
August
2020
(
GVBl.
S. 457
)
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