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Anlage 1.2 zu § 34 Abs. 1 (1)
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ThürFischAVO
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ThürFischAVO | § 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 53 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.*1 (2) Gleichzeitig mit dem Ink...
ThürFischAVO | § 24 Hältern von in der Angelfischerei gefangenen Fischen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 24 Hältern von in der Angelfischerei gefangenen Fischen (1) 1Das Hältern von mit der Handangel gefangenen Fischen im Fanggewässer is...
ThürFischAVO | § 47 Voraussetzungen für die Berufung der Fischereiberater
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 47 Voraussetzungen für die Berufung der Fischereiberater Die nach § 47 Abs. 1 ThürFischG zu berufenden Fischereiberater sollen mindes...
ThürFischAVO | § 37 Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 37 Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe (1) Die Fischereischeingebühr beträgt für 1. den Jahresfischereischein 8,00 Euro, 2. d...
ThürFischAVO | § 3 Ausübung der Aalfischerei
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 3 Ausübung der Aalfischerei (1) 1Wer Aale zu Erwerbszwecken fängt, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seines Namens un...
ThürFischAVO | § 31 Prüfungsauswertung, Prüfungsniederschrift, Prüfungszeugnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 31 Prüfungsauswertung, Prüfungsniederschrift, Prüfungszeugnis (1) 1Die Prüfungsfragebögen werden innerhalb von 14 Tagen nach erfolgt...
ThürFischAVO | § 2 Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 2 Ausnahmen von Schonzeiten und Mindestmaßen (1) Die oberste Fischereibehörde kann auf Antrag Ausnahmen von § 1 1. zur Laich- und L...
ThürFischAVO | § 36 Erlaubnisschein zum Fischfang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 36 Erlaubnisschein zum Fischfang (1) Der Erlaubnisschein zum Fischfang nach § 14 Abs. 1 ThürFischG muss folgende Angaben enthalten: ...
ThürFischAVO | § 16 Unzulässige Fangmittel, Fangarten und Fischfangeinrichtungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 16 Unzulässige Fangmittel, Fangarten und Fischfangeinrichtungen (1) Verboten ist das Fischen unter Verwendung von 1. Aalharken, Spe...
ThürFischAVO | § 49 Stellung des Fischereiberaters
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 49 Stellung des Fischereiberaters (1) 1Der Fischereiberater ist in beratender Funktion bei der unteren Fischereibehörde tätig. 2Er i...
ThürFischAVO | § 19 Antragstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 19 Antragstellung (1) 1Die Genehmigung auf Ausübung der Elektrofischerei wird auf Antrag des Fischereiberechtigten, des Fischereiaus...
ThürFischAVO | § 43 Ausweis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 43 Ausweis (1) 1Bei der Bestellung erhalten die Fischereiaufseher von der für die Berufung zuständigen unteren Fischereibehörde eine...
ThürFischAVO | § 34 Fischereischeine und Jugendfischereischeine
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 34 Fischereischeine und Jugendfischereischeine (1) Die in § 28 Satz 1 ThürFischG benannten Fischereischeine werden unter Verwendung ...
ThürFischAVO | § 7 Inverkehrbringen von Fischen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 7 Inverkehrbringen von Fischen (1) 1Arten, 1. für die ganzjährige Schonzeiten nach § 1 Abs. 1 festgelegt sind oder 2. die in der ...
ThürFischAVO | § 41 Persönliche und fachliche Eignung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 41 Persönliche und fachliche Eignung (1) 1Personen sind als Fischereiaufseher geeignet, wenn sie 1. mindestens drei Jahre im Besitz...
ThürFischAVO | § 14 Köderfische
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 14 Köderfische (1) Fische und Teile von Fischen dürfen nur als Köder in dem Gewässer oder Gewässerabschnitt verwendet werden, aus de...
ThürFischAVO | § 28 Prüfungsausschuss
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 28 Prüfungsausschuss (1) 1Für die Abnahme der Fischerprüfung ist von der unteren Fischereibehörde ein Prüfungsausschuss zu bilden. 2...
ThürFischAVO | § 15 Fischereigeräte, Fischfangeinrichtungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 15 Fischereigeräte, Fischfangeinrichtungen (1) Reusen müssen so beschaffen sein, dass sich die gefangenen Fische nicht mehr als unve...
ThürFischAVO | § 52 Gleichstellungsbestimmung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 52 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung gelten jeweils für alle Geschlechter.
ThürFischAVO | § 42 Aus- und Fortbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.9.2020 (Änderung vom 11.8.2020)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz ThürFischAVO § 42 Aus- und Fortbildung (1) Die für die Berufung zuständige untere Fischereibehörde führt einen Lehrgang zur Vermittlung der Kenntni...
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Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischAVO)
vom
11.
August
2020
(
GVBl.
S. 457
)
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Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz
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