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§ 35 Tierschutz, Verbot schädigender Mittel (1)
§ 36 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken (1)
§ 37 Ablassen von Gewässern (1)
§ 38 Schutz der Fischerei (1)
§ 39 Sicherung des Fischwechsels (1)
§ 40 Schonbezirke (1)
§ 41 Fischwege (1)
§ 42 (weggefallen) (1)
§ 43 Fischfang in Fischwegen (1)
§ 44 Mitführen von Fischereigerät (1)
SECHSTER TEIL Fischereibehörden, Fischereibeiräte, Fischereiberater, Fischereiaufsicht (5)
SIEBENTER TEIL Entschädigung (4)
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FÜNFTER TEIL Schutz der Fischbestände
ThürFischG | § 39 Sicherung des Fischwechsels
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 39 Sicherung des Fischwechsels (1) In Gewässern nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 dürfen keine Vorrichtungen getroffen werden, die den Wechsel der Fische verhindern. (2) ...
ThürFischG | § 44 Mitführen von Fischereigerät
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 44 Mitführen von Fischereigerät Niemand darf an, auf oder in Gewässern, in denen er nicht zum Fischfang berechtigt ist, Fischereigeräte fangfertig mitführen. ...
ThürFischG | § 38 Schutz der Fischerei
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 18.12.2018)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 38 Schutz der Fischerei (1) Schutzmaßnahmen gegen übertragbare Fischkrankheiten richten sich nach den tierseuchenrechtlichen Vorschriften. (2) Die oberste Fis...
ThürFischG | FÜNFTER TEIL Schutz der Fischbestände
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG FÜNFTER TEIL Schutz der Fischbestände
ThürFischG | § 35 Tierschutz, Verbot schädigender Mittel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 35 Tierschutz, Verbot schädigender Mittel (1) Beim Fischfang ist die Verwendung künstlichen Lichts, explodierender, betäubender oder giftiger Mittel oder verlet...
ThürFischG | § 36 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 18.12.2018)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 36 Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken (1) Wer Anlagen zur Wasserentnahme oder Triebwerke errichtet oder betreibt, hat ...
ThürFischG | § 43 Fischfang in Fischwegen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 43 Fischfang in Fischwegen (1) In Fischwegen ist jede Art des Fischfangs verboten. (2) 1Die untere Fischereibehörde kann den Fischfang auf Strecken oberhalb u...
ThürFischG | § 42 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG §42 (weggefallen)
ThürFischG | § 41 Fischwege
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 18.12.2018)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 41 Fischwege Für die Gewährleistung der Fischwege an Stauanlagen gilt § 34 WHG.
ThürFischG | § 40 Schonbezirke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 40 Schonbezirke (1) 1Die oberste Fischereibehörde kann durch Rechtsverordnung Gewässer, Gewässerteile und Ufergrundstücke zu Schonbezirken erklären, 1. die fü...
ThürFischG | § 37 Ablassen von Gewässern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 20.2.2004 (Änderung vom 26.2.2004)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 37 Ablassen von Gewässern (1) 1Der zur Ableitung des Wassers Berechtigte hat, falls es sich nicht um einen Notfall oder um eine zu bestimmter Zeit wiederkehrend...
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Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.
September
2008
(
GVBl.
S. 315
)
, letzte Änderung vom
18.
Dezember
2018
(
GVBl.
S. 731
)
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FÜNFTER TEIL Schutz der Fischbestände
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