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ThürFischG (67)
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften (3)
ZWEITER TEIL Fischereirechte (16)
§ 2 Fischereirecht und Hege (1)
§ 3 Eigentumsfischereirecht (1)
§ 4 Selbständige und beschränkt selbständige Fischereirechte (1)
§ 5 (weggefallen) (1)
§ 6 Selbständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (1)
§ 7 Übertragung selbständiger Fischereirechte (1)
§ 8 Übertragung beschränkter selbständiger Fischereirechte (1)
§ 9 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte (1)
§ 10 Vereinigung von Fischereirechten (1)
§ 11 Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten (1)
§ 12 Übertragung der Ausübung des Fischereirechts (1)
§ 13 Fischereipachtvertrag (1)
§ 14 Erlaubnisschein zum Fischfang (1)
§ 15 Fischfang auf überfluteten Grundstücken (1)
§ 16 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern (1)
DRITTER TEIL Fischereibezirke, Fischereigenossenschaften (10)
VIERTER TEIL Fischereischeine (10)
FÜNFTER TEIL Schutz der Fischbestände (11)
SECHSTER TEIL Fischereibehörden, Fischereibeiräte, Fischereiberater, Fischereiaufsicht (5)
SIEBENTER TEIL Entschädigung (4)
ACHTER TEIL Bußgeldvorschriften (2)
NEUNTER TEIL Übergangs- und Schlussvorschriften (5)
ThürFischAVO (67)
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ZWEITER TEIL Fischereirechte
ThürFischG | § 13 Fischereipachtvertrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 13 Fischereipachtvertrag (1) 1Der Abschluss und die Änderung eines Fischereipachtvertrages sowie eines Unterpachtvertrages bedürfen der Schriftform. 2Die Mindes...
ThürFischG | ZWEITER TEIL Fischereirechte
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG ZWEITER TEIL Fischereirechte
ThürFischG | § 6 Selbständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 6 Selbständige Fischereirechte bei Veränderung fließender Gewässer (1) 1Verändert ein fließendes Gewässer durch natürliche Ereignisse oder künstliche Eingriffe ...
ThürFischG | § 12 Übertragung der Ausübung des Fischereirechts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 12 Übertragung der Ausübung des Fischereirechts (1) 1Die Ausübung des Fischereirechts kann vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 2 einem anderen (Fischereiausübungs...
ThürFischG | § 5 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG §5 (weggefallen)
ThürFischG | § 4 Selbständige und beschränkt selbständige Fischereirechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2008 (Änderung vom 18.9.2008)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 4 Selbständige und beschränkt selbständige Fischereirechte (1) Fischereirechte, die nicht dem Eigentümer des Gewässergrundstückes zustehen (selbständige Fischer...
ThürFischG | § 3 Eigentumsfischereirecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 3 Eigentumsfischereirecht 1Das Fischereirecht (Eigentumsfischereirecht) steht vorbehaltlich der Bestimmungen der §§ 4 und 6 dem Eigentümer des Gewässergrundstück...
ThürFischG | § 14 Erlaubnisschein zum Fischfang
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 14 Erlaubnisschein zum Fischfang (1) 1Der Fischereiberechtigte oder Fischereipächter entscheidet über die Ausgabe des Erlaubnisscheins. 2Ein Erlaubnisschein zum...
ThürFischG | § 15 Fischfang auf überfluteten Grundstücken
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 15 Fischfang auf überfluteten Grundstücken (1) 1Tritt ein Gewässer über seine Ufer, so sind der Fischereiausübungsberechtigte und seine Helfer befugt, auf den ü...
ThürFischG | § 8 Übertragung beschränkter selbständiger Fischereirechte
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 8 Übertragung beschränkter selbständiger Fischereirechte Ein beschränkt selbständiges Fischereirecht kann durch Rechtsgeschäft unter Lebenden nur auf den Eigentü...
ThürFischG | § 10 Vereinigung von Fischereirechten
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 10 Vereinigung von Fischereirechten 1Vereinigt sich ein selbständiges Fischereirecht mit dem Eigentum am Gewässergrundstück oder ein beschränktes selbständiges F...
ThürFischG | § 11 Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2003 (Änderung vom 18.12.2002)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 11 Aufhebung von beschränkten selbständigen Fischereirechten (1) 1Beschränkte selbständige Fischereirechte in Gewässern können gegen Entschädigung von der obers...
ThürFischG | § 2 Fischereirecht und Hege
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 2 Fischereirecht und Hege (1) 1Das Fischereirecht umfasst das Recht und die Pflicht, in einem Gewässer Fische zu hegen, die Befugnis sie zu fangen und sich anzu...
ThürFischG | § 16 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.6.2014 (Änderung vom 10.6.2014)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 16 Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern (1) 1Fischereiausübungsberechtigte, ihre Helfer und Fischereiaufseher sind befugt, die an das Gewässer angren...
ThürFischG | § 7 Übertragung selbständiger Fischereirechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.4.2006 (Änderung vom 28.6.2006)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 7 Übertragung selbständiger Fischereirechte (1) 1Ein selbständiges Fischereirecht kann nur ungeteilt vererbt oder durch Vertrag übertragen werden, es sei denn, ...
ThürFischG | § 9 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2003 (Änderung vom 18.12.2002)
Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
Thüringer Fischereigesetz ThürFischG § 9 Mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück verbundene Fischereirechte (1) Die §§ 7 und 8 sind nicht anzuwenden, wenn ein mit dem Eigentum an einem herrschen...
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Thüringer Fischereigesetz
(ThürFischG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.
September
2008
(
GVBl.
S. 315
)
, letzte Änderung vom
18.
Dezember
2018
(
GVBl.
S. 731
)
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