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DRITTES KAPITEL Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
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BWaldG | § 33 Umlage, Beiträge
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 33 Umlage, Beiträge (1) 1Der Forstbetriebsverband erhebt von den Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nich...
BWaldG | § 22 Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 22 Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes (1) Ein Forstbetriebsverband kann nur für forstwirtschaftlich b...
BWaldG | § 31 Änderung der Satzung
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 31 Änderung der Satzung (1) Über eine Änderung der Satzung beschließt die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von mindestens...
BWaldG | § 16 Begriff
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BWaldG | ABSCHNITT III Forstbetriebsverbände
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft ABSCHNITT III Forstbetriebsverbände
BWaldG | ABSCHNITT II Forstbetriebsgemeinschaften
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
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BWaldG | § 40 Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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BWaldG | § 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft Die Forstbetriebsgemeinschaft muß mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Aufgabe ...
BWaldG | § 34 Aufsicht
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 34 Aufsicht (1) 1Der Forstbetriebsverband unterliegt der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde. 2Er bedarf der Gene...
BWaldG | § 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 21 Begriff und Aufgabe (1) Forstbetriebsverbände sind Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümern in der Form von Körperschafte...
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 28 Vorsitz in der Verbandsversammlung, Einberufung und Stimmenverhältnis (1) Den Vorsitz in der Verbandsversammlung führt der V...
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 37 Begriff und Aufgabe (1) Forstwirtschaftliche Vereinigungen sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von anerkannten Forstbetri...
BWaldG | DRITTES KAPITEL Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
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BWaldG | § 39 Sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 39 Sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft (1) Die nach der Verordnung über die Bildung wirtschaftlicher Zusammenschlü...
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 23 Bildung eines Forstbetriebsverbandes (1) Zur Bildung eines Forstbetriebsverbandes hält die nach Landesrecht zuständige Behör...
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
(Bundeswaldgesetz)
vom
2.
Mai
1975
(
BGBl.
I
S. 1037
)
, letzte Änderung vom
10.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3436
)
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