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BWaldG
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BWaldG | § 33 Umlage, Beiträge
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 33 Umlage, Beiträge (1) 1Der Forstbetriebsverband erhebt von den Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nich...
BWaldG | § 22 Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 22 Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes (1) Ein Forstbetriebsverband kann nur für forstwirtschaftlich b...
BWaldG | § 5 Vorschriften für die Landesgesetzgebung
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 5 Vorschriften für die Landesgesetzgebung 1Die Vorschriften dieses Kapitels sind Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung. ...
BWaldG | § 14 Betreten des Waldes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 6.8.2010 (Änderung vom 31.7.2010)
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 14 Betreten des Waldes (1) 1Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. 2Das Radfahren, das Fahren mit Krank...
BWaldG | § 31 Änderung der Satzung
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 31 Änderung der Satzung (1) Über eine Änderung der Satzung beschließt die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von mindestens...
BWaldG | § 16 Begriff
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 16 Begriff Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die B...
BWaldG | § 2 Wald
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 9.6.2021)
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 2 Wald (1) 1Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche. 2Als Wald gelten auch kahlgeschlage...
BWaldG | § 20 Widerruf der Anerkennung
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 20 Widerruf der Anerkennung Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Anerkennung widerrufen, wenn eine Anerkennungsvorau...
BWaldG | § 8 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 8 Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben Die Träger öffentlicher Vorh...
BWaldG | ABSCHNITT III Forstbetriebsverbände
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft ABSCHNITT III Forstbetriebsverbände
BWaldG | ABSCHNITT II Forstbetriebsgemeinschaften
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft ABSCHNITT II Forstbetriebsgemeinschaften
BWaldG | § 40 Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.1.2017 (Änderung vom 17.1.2017)
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 40 Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (1) 1§ 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkunge...
BWaldG | § 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 17 Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft Die Forstbetriebsgemeinschaft muß mindestens eine der folgenden Maßnahmen zur Aufgabe ...
BWaldG | § 34 Aufsicht
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 34 Aufsicht (1) 1Der Forstbetriebsverband unterliegt der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde. 2Er bedarf der Gene...
BWaldG | § 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 27 Aufgaben der Verbandsversammlung 1Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. 2Sie beschließt über 1...
BWaldG | § 21 Begriff und Aufgabe
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 21 Begriff und Aufgabe (1) Forstbetriebsverbände sind Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümern in der Form von Körperschafte...
BWaldG | § 3 Waldeigentumsarten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 6.8.2010 (Änderung vom 31.7.2010)
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 3 Waldeigentumsarten (1) Staatswald im Sinne dieses Gesetzes ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes, eines Landes oder eine...
BWaldG | § 35 Verbandsverzeichnis
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 35 Verbandsverzeichnis 1Der Forstbetriebsverband führt ein Verzeichnis der beteiligten Grundstücke, der Eigentümer und ihrer Sti...
BWaldG | Vorab
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
BWaldG | § 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.1.2017 (Änderung vom 17.1.2017)
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft § 46 Weitere Vorschriften in besonderen Fällen (1) 1Für Beschlüsse und Vereinbarungen über die der Holzvermarktung nicht zuzurech...
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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
(Bundeswaldgesetz)
vom
2.
Mai
1975
(
BGBl.
I
S. 1037
)
, letzte Änderung vom
10.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3436
)
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