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ThürSpkWahlVO
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ThürSpkWahlVO | § 16 Anfechtbarkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 16 Anfechtbarkeit (1) 1Die Wahl ist anfechtbar, wenn gegen wes...
ThürSpkWahlVO | § 15 Ausscheiden und Ergänzungswahl
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 15 Ausscheiden und Ergänzungswahl (1) Ist ein Vertreter der Be...
ThürSpkWahlVO | § 13 Mitteilung des Wahlergebnisses
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 13 Mitteilung des Wahlergebnisses (1) Der Wahlvorstand gibt da...
ThürSpkWahlVO | § 11 Wahlergebnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 11 Wahlergebnis 1Gewählt sind in der durch die Satzung der Spar...
ThürSpkWahlVO | § 5 Wählerliste
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 5 Wählerliste 1Der Wahlvorstand stellt eine Liste der wahlberec...
ThürSpkWahlVO | § 3 Wahlverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 3 Wahlverfahren 1Die Wahl ist geheim. 2Sie soll spätestens eine...
ThürSpkWahlVO | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen Vorspann § 1 Wahlberechtigung § 2 Wählbarkeit § 3 Wahlverfahren § ...
ThürSpkWahlVO | § 6 Wahlausschreiben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 6 Wahlausschreiben (1) 1Der Wahlvorstand erläßt spätestens vie...
ThürSpkWahlVO | § 7 Wahlvorschläge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 7 Wahlvorschläge (1) 1Die Wahlberechtigten und die in der Spar...
ThürSpkWahlVO | § 14 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 14 Aufbewahrung der Wahlunterlagen Die Wahlunterlagen, insbeson...
ThürSpkWahlVO | § 8 Stimmabgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 8 Stimmabgabe (1) 1Das Wahlrecht wird durch die Abgabe eines S...
ThürSpkWahlVO | § 4 Wahlvorstand
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 4 Wahlvorstand (1) 1Der Personalrat der Sparkasse bestellt spä...
ThürSpkWahlVO | § 10 Behandlung der brieflich abgegebenen Stimmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 10 Behandlung der brieflich abgegebenen Stimmen (1) Unmittelba...
ThürSpkWahlVO | § 17 Übergangsbestimmung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 17 Übergangsbestimmung Die auf der Grundlage der Anordnung über...
ThürSpkWahlVO | § 18 Gleichstellungsklausel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 18 Gleichstellungsklausel Status- und Funktionsbezeichnungen in...
ThürSpkWahlVO | § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt ...
ThürSpkWahlVO | § 1 Wahlberechtigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 1 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt sind alle Beschäftigten ...
ThürSpkWahlVO | Vorspann
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO Aufgrund des § 11 Abs. 2 Satz 4 des Thüringer Sparkassengesetzes ...
ThürSpkWahlVO | § 9 Briefliche Stimmabgabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 9 Briefliche Stimmabgabe (1) 1Beschäftigten, die zur Zeit der ...
ThürSpkWahlVO | § 2 Wählbarkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.7.1996 (Änderung vom 11.6.1996)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen ThürSpkWahlVO § 2 Wählbarkeit (1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die seit...
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Thüringer Verordnung über die Wahl und die Wählbarkeit von Beschäftigten in den Verwaltungsrat der kommunalen Sparkassen
(ThürSpkWahlVO)
vom
11.
Juni
1996
(
GVBl.
S. 127
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