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Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
GWB | § 144 Anwendungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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GWB | § 147 Sonstige anwendbare Vorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
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(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 147 Sonstige anwendbare Vorschriften 1Im Übrigen gelten für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen die §§ 119, ...
GWB | Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
GWB | § 145 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 145 Besondere Ausnahmen für die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen Dieser Teil ist nicht anzuwenden auf die Ver...
GWB | § 146 Verfahrensarten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.4.2016 (Änderung vom 17.2.2016)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 146 Verfahrensarten 1Bei der Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen stehen öffentlichen Auftraggebern und Sektorena...
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.
Juni
2013
(
BGBl.
I
S. 1750
, ber.
S. 3245
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 405
)
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Unterabschnitt 2 Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
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