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Abschnitt 1 Befugnisse der Kartellbehörden (9)
Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung (12)
§ 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (1)
§ 33 a Schadensersatzpflicht (1)
§ 33 b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde (1)
§ 33 c Schadensabwälzung (1)
§ 33 d Gesamtschuldnerische Haftung (1)
§ 33 e Kronzeuge (1)
§ 33 f Wirkungen des Vergleichs (1)
§ 33 g Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften (1)
§ 33 h Verjährung (1)
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde (1)
§ 34 a Vorteilsabschöpfung durch Verbände (1)
Kapitel 7 Zusammenschlusskontrolle (12)
Kapitel 8 Monopolkommission (5)
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Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
GWB | § 33 a Schadensersatzpflicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.1.2021 (Änderung vom 18.1.2021)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 a Schadensersatzpflicht (1) Wer einen Verstoß nach § 33 Absatz 1 vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens ve...
GWB | § 33 g Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.11.2023 (Änderung vom 25.10.2023)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 g Anspruch auf Herausgabe von Beweismitteln und Erteilung von Auskünften (1) Wer im Besitz von Beweismitteln ist, die für die Erhebung eines auf Schade...
GWB | § 33 h Verjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.11.2023 (Änderung vom 25.10.2023)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 h Verjährung (1) Ansprüche aus § 33 Absatz 1 und § 33 a Absatz 1 verjähren in fünf Jahren. (2) Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahre...
GWB | § 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.11.2023 (Änderung vom 25.10.2023)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (1) Wer gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder 102 des Vertrages über die Arbeitsweise ...
GWB | § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.11.2023 (Änderung vom 25.10.2023)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde (1) Hat ein Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift dieses Teils, gegen Artikel 101 ...
GWB | § 33 f Wirkungen des Vergleichs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.12.2016 (Änderung vom 1.6.2017)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 f Wirkungen des Vergleichs (1) 1Wenn nicht anders vereinbart, wird im Falle einer durch einvernehmliche Streitbeilegung erzielten Einigung (Vergleich) ...
GWB | § 33 c Schadensabwälzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.7.2021 (Änderung vom 9.7.2021)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 c Schadensabwälzung (1) 1Wird eine Ware oder Dienstleistung zu einem überteuerten Preis bezogen (Preisaufschlag), so ist der Schaden nicht deshalb ausg...
GWB | § 33 e Kronzeuge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.12.2016 (Änderung vom 1.6.2017)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 e Kronzeuge (1) 1Abweichend von § 33 a Absatz 1 ist ein an einem Kartell beteiligtes Unternehmen oder eine an dem Kartell beteiligte natürliche Person,...
GWB | Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 9.6.2017 (Änderung vom 1.6.2017)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB Abschnitt 2 Schadensersatz und Vorteilsabschöpfung
GWB | § 33 d Gesamtschuldnerische Haftung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 27.12.2016 (Änderung vom 1.6.2017)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 d Gesamtschuldnerische Haftung (1) 1Begehen mehrere gemeinschaftlich einen Verstoß im Sinne des § 33 a Absatz 1, sind sie als Gesamtschuldner zum Ersat...
GWB | § 34 a Vorteilsabschöpfung durch Verbände
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.1.2021 (Änderung vom 18.1.2021)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 34 a Vorteilsabschöpfung durch Verbände (1) Wer einen Verstoß im Sinne des § 34 Absatz 1 vorsätzlich begeht und hierdurch zu Lasten einer Vielzahl von Abn...
GWB | § 33 b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.11.2023 (Änderung vom 25.10.2023)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB § 33 b Bindungswirkung von Entscheidungen einer Wettbewerbsbehörde 1Wird wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift dieses Teils oder gegen Artikel 101 oder...
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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
26.
Juni
2013
(
BGBl.
I
S. 1750
, ber.
S. 3245
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 405
)
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