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HGrG (78)
TEIL I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder (60)
Vorab (3)
ABSCHNITT I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan (9)
ABSCHNITT II Aufstellung des Haushaltsplans (12)
§ 8 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip (1)
§ 9 Geltungsdauer der Haushaltspläne (1)
§ 10 Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan (1)
§ 11 Übersichten zum Haushaltsplan (1)
§ 12 Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen (1)
§ 13 Kreditermächtigungen (1)
§ 14 Zuwendungen (1)
§ 15 Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit (1)
§ 16 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben (1)
§ 17 Fehlbetrag (1)
§ 18 Betriebe, Sondervermögen (1)
ABSCHNITT III Ausführung des Haushaltsplans (14)
ABSCHNITT IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (12)
ABSCHNITT V Prüfung und Entlastung (7)
ABSCHNITT VI Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts (2)
TEIL II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten (13)
Teil III Übergangs- und Schlußbestimmungen (4)
Haushaltsgesetz 2023 a.F. (32)
BHH2021Epl06Kap0625 (11)
GGArt115AusfG (10)
BedInansprAusgBer VwV (6)
Fpl (4)
ThürLHO (131)
Gesetz über den Thüringer Rechnungshof (19)
ThürPrBG (11)
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Bundes-/ Landesvermögen (0)
Schulden des Bundes/ Landes (0)
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Verteidigungslasten (0)
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TEIL I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
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ABSCHNITT II Aufstellung des Haushaltsplans
HGrG | § 10 Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 31.7.2009)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 10 Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan (1) Der Haushaltsplan besteht aus den Einzelplänen und dem Gesamtplan, be...
HGrG | § 18 Betriebe, Sondervermögen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 31.7.2009)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 18 Betriebe, Sondervermögen (1) 1Betriebe des Bundes oder des Landes haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, wenn ein...
HGrG | § 12 Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 31.7.2009)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 12 Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen (1) 1Die Einnah...
HGrG | § 15 Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 31.7.2009)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 15 Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit (1) 1Ausgaben für Investitionen und Ausgaben aus zweckgebundenen Einnahmen sind ü...
HGrG | § 16 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 16 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben (1) 1Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für...
HGrG | § 17 Fehlbetrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 31.7.2009)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 17 Fehlbetrag 1Ein finanzieller Fehlbetrag ist spätestens in den Haushaltsplan für das zweitnächste Haushaltsjahr einzus...
HGrG | § 11 Übersichten zum Haushaltsplan
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 31.7.2009)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 11 Übersichten zum Haushaltsplan (1) 1Der Haushaltsplan hat folgende Anlagen: 1. Darstellungen der Einnahmen und Aus...
HGrG | § 8 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 8 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip (1) Für jedes Haushaltsjahr ist ein Haushaltsplan aufzustellen. (2) ...
HGrG | § 13 Kreditermächtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 31.7.2009)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 13 Kreditermächtigungen (1) Das Haushaltsgesetz bestimmt, bis zu welcher Höhe das für die Finanzen zuständige Ministeri...
HGrG | ABSCHNITT II Aufstellung des Haushaltsplans
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG ABSCHNITT II Aufstellung des Haushaltsplans
HGrG | § 14 Zuwendungen
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 14 Zuwendungen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung des Bundes o...
HGrG | § 9 Geltungsdauer der Haushaltspläne
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(HGrG)
Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder HGrG § 9 Geltungsdauer der Haushaltspläne (1) Der Haushaltsplan kann für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt, aufgestell...
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Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
(Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)
vom
19.
August
1969
(
BGBl.
I
S. 1273
)
, letzte Änderung vom
14.
August
2017
(
BGBl.
I
S. 3122
)
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