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ThürLHO
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ThürLHO | § 86 Vermögensübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 86 Vermögensübersicht In der Vermögensübersicht sind der Bestand des Vermögens und der Schulden zu Beginn des Haushaltsjahres, die Veränderungen während des ...
ThürLHO | TEIL V Rechnungsprüfung
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO TEIL V Rechnungsprüfung
ThürLHO | § 20 Deckungsfähigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 20 Deckungsfähigkeit (1) Deckungsfähig sind innerhalb desselben Kapitels 1. gegenseitig a) die Ausgaben für Vergütungen der Angestellten und Löhne der A...
ThürLHO | § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen (1) 1Zuwendungen dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 23 gewährt werden. 2Dabei ist ...
ThürLHO | § 107 Umlagen, Beiträge
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 107 Umlagen, Beiträge Ist die landesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts berechtigt, von ihren Mitgliedern Umlagen oder Beiträge zu erhebe...
ThürLHO | § 46 Deckungsfähigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 46 Deckungsfähigkeit Deckungsfähige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen, solange sie verfügbar sind, nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 oder des Decku...
ThürLHO | § 96 Prüfungsergebnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 96 Prüfungsergebnis (1) 1Der Rechnungshof teilt das Prüfungsergebnis unverzüglich den zuständigen Stellen zur Äußerung innerhalb einer von ihm zu bestimmend...
ThürLHO | § 13 Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 13 Einzelpläne, Gesamtplan, Gruppierungsplan (1) Der Haushaltsplan besteht aus den Einzelplänen und dem Gesamtplan. (2) 1Die Einzelpläne enthalten die Ein...
ThürLHO | § 28 Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 28 Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans (1) 1Das für Finanzen zuständige Ministerium prüft die Voranschläge und stellt den Entwurf des Haushaltsplans...
ThürLHO | § 44 a (weggefallen)
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO §44 a (weggefallen)
ThürLHO | § 26 Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 26 Landesbetriebe, Sondervermögen, Zuwendungsempfänger (1) 1Landesbetriebe haben einen Wirtschaftsplan aufzustellen, wenn ein Wirtschaften nach Einnahmen un...
ThürLHO | § 108 Genehmigung des Haushaltsplans
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2012 (Änderung vom 21.12.2011)
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 108 Genehmigung des Haushaltsplans 1Der Haushaltsplan und die Festsetzung der Umlagen oder der Beiträge bedürfen bei landesunmittelbaren juristischen Persone...
ThürLHO | § 59 Veränderungen von Ansprüchen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 59 Veränderungen von Ansprüchen (1) 1Das zuständige Ministerium darf Ansprüche nur 1. stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für de...
ThürLHO | § 101 Rechnung des Rechnungshofs
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 101 Rechnung des Rechnungshofs Die Rechnung des Rechnungshofs wird von dem Landtag geprüft, der auch die Entlastung erteilt.
ThürLHO | § 42 Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2013 (Änderung vom 31.1.2013)
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 42 Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen (1) 1In den Haushaltsplan ist ein Leertitel für Ausgaben nach § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 14 des G...
ThürLHO | § 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 91 Prüfung bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung (1) 1Der Rechnungshof ist berechtigt, bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung zu prüfen, wenn sie ...
ThürLHO | § 111 Prüfung durch den Rechnungshof
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 111 Prüfung durch den Rechnungshof (1) 1Der Rechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung der landesunmittelbaren juristischen Personen des öffen...
ThürLHO | § 24 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 24 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben (1) 1Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen dürfen erst veranschlag...
ThürLHO | § 16 Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 16 Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen 1Die Verpflichtungsermächtigungen sind bei den jeweiligen Ausgaben gesondert zu veranschlagen. 2Wenn Verpf...
ThürLHO | § 98 Nichtverfolgung von Ansprüchen
Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
Thüringer Landeshaushaltsordnung ThürLHO § 98 Nichtverfolgung von Ansprüchen 1Der Rechnungshof ist zu hören, wenn die Verwaltung Ansprüche des Landes, die in Prüfungsmitteilungen erörtert worden sind,...
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Thüringer Landeshaushaltsordnung
(ThürLHO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.
September
2000
(
GVBl.
S. 282
)
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
GVBl.
S. 380
)
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Thüringer Landeshaushaltsordnung
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