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§ 359 Nichtberücksichtigung von Schäden und Verlusten; Rückerstattungsfälle (1)
§ 360 Ausschließung von Ausgleichsleistungen und Vergünstigungen (1)
§ 361 Vertragshilfe (1)
§ 362 Vollstreckungsschutz wegen alter Verbindlichkeiten (1)
§ 363 Schutz gegen Inanspruchnahme aus Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (1)
§ 364 Ergänzende Maßnahmen (1)
§ 365 Altsparerregelung (1)
§ 366 (weggefallen) (1)
§ 367 Erlaß von Rechtsverordnungen (1)
§§ 368 bis 372 (Die Vorschriften sind überholt.) (1)
§ 373 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts (1)
§ 374 Anwendung des Gesetzes in Berlin (1)
§ 375 (Inkrafttreten ) (1)
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Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften
LAG | Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften
LAG | § 360 Ausschließung von Ausgleichsleistungen und Vergünstigungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 21.7.2004)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 360 Ausschließung von Ausgleichsleistungen und Vergünstigungen (1) Von Ausgleichsleistungen sowie von den Vergünstigungen bei der Vermögensabgabe kann unbeschade...
LAG | § 375 (Inkrafttreten )
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §375 (Inkrafttreten*1) *1 Amtliche Fußnote: Gemäß Anlage I Kapitel II Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 4 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung...
LAG | § 365 Altsparerregelung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 21.7.2004)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 365 Altsparerregelung 1Über die in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Ausgleich von Sparerschäden hinaus wird bis zum 31. März 1953 eine weitergehende geset...
LAG | § 364 Ergänzende Maßnahmen
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 364 Ergänzende Maßnahmen (1) Durch die in diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen werden Förderungsmaßnahmen, welche der Bund, die Länder, Gemeinden und Gemeindeve...
LAG | § 362 Vollstreckungsschutz wegen alter Verbindlichkeiten
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 362 Vollstreckungsschutz wegen alter Verbindlichkeiten (1) Vollstreckungsmaßnahmen wegen Verbindlichkeiten, die vor dem 8. Mai 1945 eingegangen worden sind, hat ...
LAG | § 373 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2006 (Änderung vom 21.6.2006)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 373 Übergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Änderung und Bereinigung des Lastenausgleichsrechts 1Die mit den Artikeln 2 und 4 bis 8 des Gesetzes zur Änder...
LAG | § 374 Anwendung des Gesetzes in Berlin
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 374 Anwendung des Gesetzes in Berlin Dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes ergehenden Rechtsverordnungen, allgemeinen Verwaltungsanordnungen und Weisung...
LAG | §§ 368 bis 372 (Die Vorschriften sind überholt.)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §§368 bis 372 (Die Vorschriften sind überholt.)
LAG | § 359 Nichtberücksichtigung von Schäden und Verlusten; Rückerstattungsfälle
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 359 Nichtberücksichtigung von Schäden und Verlusten; Rückerstattungsfälle (1) 1Schäden und Verluste an Vermögensgegenständen, die in Ausnutzung von Maßnahmen der...
LAG | § 361 Vertragshilfe
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 361 Vertragshilfe Soweit in einem Verfahren der richterlichen Vertragshilfe oder in einem diesem entsprechenden, der Schuldenregelung dienenden gerichtlichen Verf...
LAG | § 366 (weggefallen)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §366 (weggefallen)
LAG | § 363 Schutz gegen Inanspruchnahme aus Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 27.12.2003)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 363 Schutz gegen Inanspruchnahme aus Leistungen der Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitsuchende Ist der Unterhaltsanspruch eines Unterhaltsberechtigten, de...
LAG | § 367 Erlaß von Rechtsverordnungen
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 367 Erlaß von Rechtsverordnungen (1) Die in diesem Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnungen erläßt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. (2) Durch ...
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Gesetz über den Lastenausgleich
(Lastenausgleichsgesetz - LAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juni
1993
(
BGBl.
I
S. 845
, ber. 1995 I
S. 248
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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