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LAG (220)
Vorspann (1)
Erster Teil Grundsätze und Begriffsbestimmungen (19)
Zweiter Teil Ausgleichsabgaben (2)
Dritter Teil Ausgleichsleistungen (183)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (10)
Zweiter Abschnitt Feststellung von Schäden (11)
Dritter Abschnitt Hauptentschädigung (13)
Vierter Abschnitt Eingliederungsdarlehen (12)
Fünfter Abschnitt Kriegsschadenrente (48)
Erster Titel Allgemeine Vorschriften (7)
Zweiter Titel Unterhaltshilfe (18)
§ 267 Einkommenshöchstbetrag (1)
§ 268 (weggefallen) (1)
§ 269 Höhe der Unterhaltshilfe (1)
§ 269 a Selbständigenzuschlag (1)
§ 269 b Sozialzuschlag (1)
§ 270 Anrechnung von Einkünften (1)
§ 271 Dauer der Unterhaltshilfe (1)
§ 272 Unterhaltshilfe auf Lebenszeit (1)
§ 273 Unterhaltshilfe auf Zeit (1)
§ 274 Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten (1)
§ 275 Unterhaltshilfe für Vollwaisen (1)
§ 276 Krankenversorgung, Pflegeversicherung (1)
§ 276 a (weggefallen) (1)
§ 277 Sterbegeld (1)
§ 277 a (weggefallen) (1)
§ 278 Verhältnis zur Entschädigungsrente (1)
§ 278 a Verhältnis zur Hauptentschädigung (1)
Dritter Titel Entschädigungsrente (10)
Vierter Titel Gemeinsame Vorschriften (8)
Fünfter Titel Vorschriften für die Zahlung der Kriegsschadenrente nach dem 31. Dezember 2005 (4)
Sechster Abschnitt Hausratentschädigung (6)
Siebenter Abschnitt Wohnraumhilfe (4)
Achter Abschnitt Härteleistungen (4)
Neunter Abschnitt Sonstige Förderungsmaßnahmen (3)
Zehnter Abschnitt Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (2)
Elfter Abschnitt Organisation und Zuständigkeit (14)
Zwölfter Abschnitt Verwaltung der Mittel für den Lastenausgleich (8)
Dreizehnter Abschnitt Verfahren (34)
Vierzehnter Abschnitt (3)
Fünfzehnter Abschnitt Sonstige und Überleitungsvorschriften (10)
Vierter Teil Gemeinsame Schlußvorschriften (14)
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Zweiter Titel Unterhaltshilfe
LAG | § 268 (weggefallen)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §268 (weggefallen)
LAG | § 269 b Sozialzuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2003 (Änderung vom 10.6.2003)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 269 b Sozialzuschlag (1) Die nach den §§ 269, 269 a sich ergebende Unterhaltshilfe erhöht sich um einen Sozialzuschlag. (2) 1Der Sozialzuschlag beträgt für den...
LAG | § 277 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2006 (Änderung vom 21.7.2004)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §277 a (weggefallen)
LAG | Zweiter Titel Unterhaltshilfe
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG Zweiter Titel Unterhaltshilfe
LAG | § 278 Verhältnis zur Entschädigungsrente
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 9.9.2001)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 278 Verhältnis zur Entschädigungsrente (1) Der nach § 266 Abs. 2 ermittelte Grundbetrag gilt durch die Gewährung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit in folgender ...
LAG | § 273 Unterhaltshilfe auf Zeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 9.9.2001)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 273 Unterhaltshilfe auf Zeit (1) Unterhaltshilfe auf Zeit wird gewährt, wenn die besonderen Voraussetzungen für die Gewährung auf Lebenszeit nach § 272 nicht vor...
LAG | § 270 Anrechnung von Einkünften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 9.9.2001)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 270 Anrechnung von Einkünften (1) 1Rentenleistungen und sonstige Einkünfte werden auf die Unterhaltshilfe insoweit angerechnet, als sie nach § 267 Abs. 2 als Ein...
LAG | § 275 Unterhaltshilfe für Vollwaisen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2003 (Änderung vom 10.6.2003)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 275 Unterhaltshilfe für Vollwaisen (1) 1Unmittelbar geschädigte Vollwaisen im Sinne des § 265 Abs. 3 erhalten Unterhaltshilfe auf Zeit nach den Vorschriften dies...
LAG | § 271 Dauer der Unterhaltshilfe
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 271 Dauer der Unterhaltshilfe Die Unterhaltshilfe wird auf Lebenszeit oder auf Zeit gewährt.
LAG | § 274 Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2003 (Änderung vom 10.6.2003)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 274 Sonderregelung bei Wegfall öffentlicher Renten (1) 1Beruht der Anspruch des Berechtigten auf einem Sparerschaden, der durch Nichtumstellung von Ansprüchen au...
LAG | § 267 Einkommenshöchstbetrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2003 (Änderung vom 10.6.2003)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 267 Einkommenshöchstbetrag (1) 1Unterhaltshilfe wird gewährt, wenn die Einkünfte des Berechtigten (§ 261) insgesamt 451 Euro monatlich nicht übersteigen. 2Dieser...
LAG | § 272 Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 9.9.2001)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 272 Unterhaltshilfe auf Lebenszeit (1) 1Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wird gewährt, wenn durch die Schädigung die Existenzgrundlage des Berechtigten auf die Dau...
LAG | § 277 Sterbegeld
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2006 (Änderung vom 21.6.2006)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 277 Sterbegeld (1) 1Empfänger von Unterhaltshilfe können beantragen, daß ihnen im Falle ihres Todes oder des Todes ihres Ehegatten ein Sterbegeld von je 520 Euro...
LAG | § 276 Krankenversorgung, Pflegeversicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 12.12.2019)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 276 Krankenversorgung, Pflegeversicherung (1) 1Empfänger von Unterhaltshilfe erhalten als zusätzliche Leistung Krankenbehandlung, die nach Art, Form und Maß der ...
LAG | § 269 Höhe der Unterhaltshilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2003 (Änderung vom 10.6.2003)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 269 Höhe der Unterhaltshilfe (1) Die Unterhaltshilfe beträgt für den Berechtigten monatlich 451 Euro. (2) Die Unterhaltshilfe erhöht sich um monatlich 300 Euro...
LAG | § 278 a Verhältnis zur Hauptentschädigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 21.7.2004)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 278 a Verhältnis zur Hauptentschädigung (1) 1Auf den Grundbetrag der Hauptentschädigung werden die dem Berechtigten und den an seine Stelle tretenden Personen ge...
LAG | § 276 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 21.7.2004)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG §276 a (weggefallen)
LAG | § 269 a Selbständigenzuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2003 (Änderung vom 10.6.2003)
Gesetz über den Lastenausgleich
(LAG)
Gesetz über den Lastenausgleich LAG § 269 a Selbständigenzuschlag (1) 1Die nach § 269 sich ergebende Unterhaltshilfe erhöht sich für ehemals Selbständige im Sinne des § 273 Abs. 5 Nr. 1 und 2 um eine...
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Gesetz über den Lastenausgleich
(Lastenausgleichsgesetz - LAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
2.
Juni
1993
(
BGBl.
I
S. 845
, ber. 1995 I
S. 248
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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