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ThürKAG
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ThürKAG | § 8 Tourismusbeitrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2017 (Änderung vom 14.6.2017)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 8 Tourismusbeitrag (1) 1Gemeinden können zur Deckung des gemeindlichen Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der touristis...
ThürKAG | § 7 c Ungetrennte Hofräume
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.4.2011 (Änderung vom 29.3.2011)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 7 c Ungetrennte Hofräume 1Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, s...
ThürKAG | § 7 a (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 10.10.2019)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG §7 a (weggefallen)
ThürKAG | § 2 Ermächtigungsgrundlage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.4.2011 (Änderung vom 29.3.2011)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 2 Ermächtigungsgrundlage (1) Abgaben werden aufgrund einer besonderen Satzung erhoben. (2) Die Satzung muss den Abgabepflichtigen, den die Abgabe begründen...
ThürKAG | § 17 Leichtfertige Abgabeverkürzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 24.10.2001)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 17 Leichtfertige Abgabeverkürzung 1Mit Geldbuße bis zu zehntausend Euro kann belegt werden, wer als Abgabepflichtiger oder bei der Wahrnehmung der Angelegenhe...
ThürKAG | § 1 Geltungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 17.12.2004)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 1 Geltungsbereich (1) Die Gemeinden und Landkreise (Kommunen) sind berechtigt, aufgrund dieses Gesetzes kommunale Abgaben zu erheben, soweit nicht ein privat...
ThürKAG | § 15 Geltung der Abgabenordnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2017 (Änderung vom 14.6.2017)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 15 Geltung der Abgabenordnung (1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt, sind in ihrer jeweils geltenden Fassung folgende Bestimmungen der Abgabenordnung...
ThürKAG | § 12 Benutzungsgebühren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2005 (Änderung vom 17.12.2004)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 12 Benutzungsgebühren (1) 1Die Kommunen können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen und ihres Eigentums Benutzungsgebühren erheben. 2Benutzungs...
ThürKAG | § 3 Weitergeltung von Bescheiden
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 3 Weitergeltung von Bescheiden (1) 1Die Kommunen können in Bescheiden über Abgaben, die für einen Zeitabschnitt erhoben werden, bestimmen, dass diese Beschei...
ThürKAG | § 19 Geldbußen
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 19 Geldbußen Die Geldbuße fließt in die Kasse der Körperschaft, der die Abgabe, auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, zusteht.
ThürKAG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 10.10.2019
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften § 1 Geltungsbereich § 2 Ermächtigungsgrundlage § 3 Weitergeltung von Bescheiden § 4 Kleinbeträge, Abrundung ZW...
ThürKAG | § 24 Übergangsvorschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft bis 27.7.2000
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 24 Übergangsvorschrift Kur- oder Erholungsorte, die vor dem 3. Oktober 1990 in dem in § 23 genannten Beitrittsgebiet als solche anerkannt waren, gelten als Ku...
ThürKAG | § 14 Grundstücksanschlüsse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.7.2000
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 14 Grundstücksanschlüsse (1) Die Kommunen können bestimmen, dass ihnen der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung un...
ThürKAG | Dritter Abschnitt Verweisungen, Bewehrungsvorschriften, Schlussvorschriften
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG Dritter Abschnitt Verweisungen, Bewehrungsvorschriften, Schlussvorschriften
ThürKAG | § 4 Kleinbeträge, Abrundung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2002 (Änderung vom 24.10.2001)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 4 Kleinbeträge, Abrundung (1) Es kann davon abgesehen werden, Abgaben festzusetzen, zu erheben, nachzufordern oder zu erstatten, wenn der Betrag niedriger al...
ThürKAG | § 7 b Stundung von einmaligen Beiträgen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2017 (Änderung vom 14.6.2017)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 7 b Stundung von einmaligen Beiträgen (1) 1Einmalige Beiträge können auf Antrag des Beitragspflichtigen insoweit verzinslich gestundet werden, als die Beitra...
ThürKAG | ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften
ThürKAG | § 21 c Gleichstellungsbestimmung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 10.10.2019)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 21 c Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in diesem Gesetz gelten jeweils für alle Geschlechter.
ThürKAG | § 21 b Übergangsbestimmungen zum Straßenausbaubeitragsrecht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2019 (Änderung vom 10.10.2019)
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 21 b Übergangsbestimmungen zum Straßenausbaubeitragsrecht (1) 1Für die Erhebung von einmaligen Beiträgen für Straßenausbaumaßnahmen gilt dieses Gesetz in der...
ThürKAG | § 16 Abgabehinterziehung
Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
Thüringer Kommunalabgabengesetz ThürKAG § 16 Abgabehinterziehung (1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. der Körperschaft, der die Abgab...
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Thüringer Kommunalabgabengesetz
(ThürKAG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.
September
2000
(
GVBl.
S. 301
)
, letzte Änderung vom
10.
Oktober
2019
(
GVBl.
S. 396
)
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