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ACHTER TEIL Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (64)
ERSTER ABSCHNITT Strafvorschriften (11)
ZWEITER ABSCHNITT Bußgeldvorschriften (12)
DRITTER ABSCHNITT Strafverfahren (35)
1. Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften (13)
2. Unterabschnitt Ermittlungsverfahren (16)
I. Allgemeines (4)
II. Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten (4)
III. Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft (3)
IV. Steuer- und Zollfahndung (2)
V. Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen (2)
3. Unterabschnitt Gerichtliches Verfahren (3)
4. Unterabschnitt Kosten des Verfahrens (2)
VIERTER ABSCHNITT Bußgeldverfahren (5)
NEUNTER TEIL Schlussvorschriften (4)
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KBV (7)
WakraftwStBegV (12)
GrEStG (41)
UmwStG (39)
Verordnung zu § 27 Absatz 15 des Umwandlungssteuergesetzes (4)
BewG (375)
FAGO 2020 (6)
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2. Unterabschnitt Ermittlungsverfahren
AO | § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (1) Führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren durch, so hat die sonst zuständige Finanzbehörde dieselben Rechte u...
AO | § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2004 (Änderung vom 5.5.2004)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen 1Werden Zeugen und Sachverständige von der Finanzbehörde zu Beweiszwecken herangezogen, so erhalten sie eine Entschädigung ode...
AO | § 397 Einleitung des Strafverfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2004 (Änderung vom 24.8.2004)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 397 Einleitung des Strafverfahrens (1) Das Strafverfahren ist eingeleitet, sobald die Finanzbehörde, die Polizei, die Staatsanwaltschaft, eine ihrer Ermittlungspersonen oder der S...
AO | § 398 a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 398 a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (1) In Fällen, in denen Straffreiheit nur wegen § 371 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder 4 nicht eintritt, wird von der Verfolgung ein...
AO | 2. Unterabschnitt Ermittlungsverfahren
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO 2. Unterabschnitt Ermittlungsverfahren
AO | II. Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO II. Verfahren der Finanzbehörde bei Steuerstraftaten
AO | § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit 1Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Steuerhinterziehung, bei der nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist ode...
AO | § 404 Steuer- und Zollfahndung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.12.2019 (Änderung vom 12.12.2019)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 404 Steuer- und Zollfahndung 1Die Behörden des Zollfahndungsdienstes und die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten haben im Str...
AO | IV. Steuer- und Zollfahndung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO IV. Steuer- und Zollfahndung
AO | § 403 Beteiligung der Finanzbehörde
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde (1) 1Führt die Staatsanwaltschaft oder die Polizei Ermittlungen durch, die Steuerstraftaten betreffen, so ist die sonst zuständige Finanzbehörde ...
AO | V. Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO V. Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen
AO | § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 401 Antrag auf Anordnung von Nebenfolgen im selbständigen Verfahren Die Finanzbehörde kann den Antrag stellen, die Einziehung selbständig anzuordnen oder eine Geldbuße gegen eine j...
AO | I. Allgemeines
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO I. Allgemeines
AO | III. Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO III. Stellung der Finanzbehörde im Verfahren der Staatsanwaltschaft
AO | § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2004 (Änderung vom 24.8.2004)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386 Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten...
AO | § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 400 Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Bieten die Ermittlungen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage, so beantragt die Finanzbehörde beim Richter den Erlass eines...
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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2. Unterabschnitt Ermittlungsverfahren
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