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ERSTER ABSCHNITT Allgemeine Vorschriften (11)
ZWEITER ABSCHNITT Vollstreckung wegen Geldforderungen (79)
1. Unterabschnitt Allgemeine Vorschriften (10)
2. Unterabschnitt Aufteilung einer Gesamtschuld (14)
3. Unterabschnitt Vollstreckung in das bewegliche Vermögen (45)
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II. Vollstreckung in Sachen (25)
§ 285 Vollziehungsbeamte (1)
§ 286 Vollstreckung in Sachen (1)
§ 287 Befugnisse des Vollziehungsbeamten (1)
§ 288 Zuziehung von Zeugen (1)
§ 289 Zeit der Vollstreckung (1)
§ 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten (1)
§ 291 Niederschrift (1)
§ 292 Abwendung der Pfändung (1)
§ 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter (1)
§ 294 Ungetrennte Früchte (1)
§ 295 Unpfändbarkeit von Sachen (1)
§ 296 Verwertung (1)
§ 297 Aussetzung der Verwertung (1)
§ 298 Versteigerung (1)
§ 299 Zuschlag (1)
§ 300 Mindestgebot (1)
§ 301 Einstellung der Versteigerung (1)
§ 302 Wertpapiere (1)
§ 303 Namenspapiere (1)
§ 304 Versteigerung ungetrennter Früchte (1)
§ 305 Besondere Verwertung (1)
§ 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen (1)
§ 307 Anschlusspfändung (1)
§ 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung (1)
III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte (14)
4. Unterabschnitt Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (3)
5. Unterabschnitt Arrest (4)
6. Unterabschnitt Verwertung von Sicherheiten (2)
DRITTER ABSCHNITT Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen (12)
VIERTER ABSCHNITT Kosten (11)
SIEBENTER TEIL Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (27)
ACHTER TEIL Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (64)
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II. Vollstreckung in Sachen
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AO | § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 308 Verwertung bei mehrfacher Pfändung (1) Wird dieselbe Sache mehrfach durch Vollziehungsbeamte oder durch Vollziehungsbeamte und Gerichtsvollzieher gepfändet, so begründet aussc...
AO | § 297 Aussetzung der Verwertung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 297 Aussetzung der Verwertung Die Vollstreckungsbehörde kann die Verwertung gepfändeter Sachen unter Anordnung von Zahlungsfristen zeitweilig aussetzen, wenn die alsbaldige Verwert...
AO | § 294 Ungetrennte Früchte
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 294 Ungetrennte Früchte (1) 1Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, können gepfändet werden, solange sie nicht durch Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen in Beschl...
AO | § 307 Anschlusspfändung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 307 Anschlusspfändung (1) 1Zur Pfändung bereits gepfändeter Sachen genügt die in die Niederschrift aufzunehmende Erklärung des Vollziehungsbeamten, dass er die Sache für die zu be...
AO | § 300 Mindestgebot
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 300 Mindestgebot (1) 1Der Zuschlag darf nur auf ein Gebot erteilt werden, das mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts der Sache erreicht (Mindestgebot). 2Der gewöhnli...
AO | § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 306 Vollstreckung in Ersatzteile von Luftfahrzeugen (1) Für die Vollstreckung in Ersatzteile, auf die sich ein Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug nach § 71 des Gesetzes über...
AO | § 302 Wertpapiere
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 302 Wertpapiere Gepfändete Wertpapiere, die einen Börsen- oder Marktpreis haben, sind aus freier Hand zum Tageskurs zu verkaufen; andere Wertpapiere sind nach den allgemeinen Vorsc...
AO | § 291 Niederschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 19.12.2008)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 291 Niederschrift (1) Der Vollziehungsbeamte hat über jede Vollstreckungshandlung eine Niederschrift aufzunehmen. (2) Die Niederschrift muss enthalten: 1. Ort und Zeit der Auf...
AO | § 301 Einstellung der Versteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.8.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 301 Einstellung der Versteigerung (1) Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kosten der Vollstreckung ausr...
AO | II. Vollstreckung in Sachen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO II. Vollstreckung in Sachen
AO | § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte 1Gepfändete Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, dürfen erst nach der Reife versteigert werden. 2Der Vollziehungsbeamte hat sie a...
AO | § 305 Besondere Verwertung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 305 Besondere Verwertung Auf Antrag des Vollstreckungsschuldners oder aus besonderen Zweckmäßigkeitsgründen kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, dass eine gepfändete Sache in a...
AO | § 288 Zuziehung von Zeugen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2013 (Änderung vom 26.6.2013)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 288 Zuziehung von Zeugen Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer Vollstreckungshandlung in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Vollstreckungssc...
AO | § 295 Unpfändbarkeit von Sachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 7.5.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 295 Unpfändbarkeit von Sachen 1Die §§ 811 bis 811 c, 813 Absatz 1 bis 3 und § 882 a Absatz 4 der Zivilprozessordnung sowie die Beschränkungen und Verbote, die nach anderen gesetzli...
AO | § 292 Abwendung der Pfändung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 292 Abwendung der Pfändung (1) Der Vollstreckungsschuldner kann die Pfändung nur abwenden, wenn er den geschuldeten Betrag an den Vollziehungsbeamten zahlt oder nachweist, dass ih...
AO | § 299 Zuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.12.2010 (Änderung vom 8.12.2010)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 299 Zuschlag (1) 1Bei der Versteigerung vor Ort (§ 296 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigeru...
AO | § 298 Versteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.8.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 298 Versteigerung (1) Die gepfändeten Sachen dürfen nicht vor Ablauf einer Woche seit dem Tag der Pfändung versteigert werden, sofern sich nicht der Vollstreckungsschuldner mit ei...
AO | § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 293 Pfand- und Vorzugsrechte Dritter (1) 1Der Pfändung einer Sache kann ein Dritter, der sich nicht im Besitz der Sache befindet, auf Grund eines Pfand- oder Vorzugsrechts nicht w...
AO | § 296 Verwertung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.8.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 296 Verwertung (1) 1Die gepfändeten Sachen sind auf schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde öffentlich zu versteigern. 2Eine öffentliche Versteigerung ist 1. die Verstei...
AO | § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 290 Aufforderungen und Mitteilungen des Vollziehungsbeamten Die Aufforderungen und die sonstigen Mitteilungen, die zu den Vollstreckungshandlungen gehören, sind vom Vollziehungsbea...
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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