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3. Unterabschnitt Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
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AO | § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung (1) Die Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht...
AO | § 309 Pfändung einer Geldforderung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2021 (Änderung vom 22.11.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 309 Pfändung einer Geldforderung (1) 1Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat die Vollstreckungsbehörde dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungs...
AO | § 301 Einstellung der Versteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.8.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 301 Einstellung der Versteigerung (1) Die Versteigerung wird eingestellt, sobald der Erlös zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kosten der Vollstreckung ausr...
AO | II. Vollstreckung in Sachen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO II. Vollstreckung in Sachen
AO | § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 304 Versteigerung ungetrennter Früchte 1Gepfändete Früchte, die vom Boden noch nicht getrennt sind, dürfen erst nach der Reife versteigert werden. 2Der Vollziehungsbeamte hat sie a...
AO | § 314 Einziehungsverfügung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2021 (Änderung vom 22.11.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 314 Einziehungsverfügung (1) 1Die Vollstreckungsbehörde ordnet die Einziehung der gepfändeten Forderung an. 2§ 309 Abs. 2 gilt entsprechend. (2) Die Einziehungsverfügung kann mi...
AO | § 305 Besondere Verwertung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 305 Besondere Verwertung Auf Antrag des Vollstreckungsschuldners oder aus besonderen Zweckmäßigkeitsgründen kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, dass eine gepfändete Sache in a...
AO | § 288 Zuziehung von Zeugen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 30.6.2013 (Änderung vom 26.6.2013)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 288 Zuziehung von Zeugen Wird bei einer Vollstreckungshandlung Widerstand geleistet oder ist bei einer Vollstreckungshandlung in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Vollstreckungssc...
AO | § 295 Unpfändbarkeit von Sachen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2022 (Änderung vom 7.5.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 295 Unpfändbarkeit von Sachen 1Die §§ 811 bis 811 c, 813 Absatz 1 bis 3 und § 882 a Absatz 4 der Zivilprozessordnung sowie die Beschränkungen und Verbote, die nach anderen gesetzli...
AO | § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 310 Pfändung einer durch Hypothek gesicherten Forderung (1) 1Zur Pfändung einer Forderung, für die eine Hypothek besteht, ist außer der Pfändungsverfügung die Aushändigung des Hyp...
AO | § 292 Abwendung der Pfändung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 292 Abwendung der Pfändung (1) Der Vollstreckungsschuldner kann die Pfändung nur abwenden, wenn er den geschuldeten Betrag an den Vollziehungsbeamten zahlt oder nachweist, dass ih...
AO | § 299 Zuschlag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.12.2010 (Änderung vom 8.12.2010)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 299 Zuschlag (1) 1Bei der Versteigerung vor Ort (§ 296 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1) soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigeru...
AO | III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
AO | § 298 Versteigerung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.8.2009 (Änderung vom 30.7.2009)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 298 Versteigerung (1) Die gepfändeten Sachen dürfen nicht vor Ablauf einer Woche seit dem Tag der Pfändung versteigert werden, sofern sich nicht der Vollstreckungsschuldner mit ei...
AO | § 286 Vollstreckung in Sachen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 286 Vollstreckung in Sachen (1) Sachen, die im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners sind, pfändet der Vollziehungsbeamte dadurch, dass er sie in Besitz nimmt. (2) 1Andere Sach...
AO | § 289 Zeit der Vollstreckung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 14.12.2010 (Änderung vom 8.12.2010)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 289 Zeit der Vollstreckung (1) Zur Nachtzeit (§ 758 a Absatz 4 Satz 2 der Zivilprozessordnung) sowie an Sonntagen und staatlich anerkannten allgemeinen Feiertagen darf eine Vollst...
AO | I. Allgemeines
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO I. Allgemeines
AO | § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2021 (Änderung vom 22.11.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 319 Unpfändbarkeit von Forderungen Beschränkungen und Verbote, die nach den §§ 850 bis 852 und 899 bis 907 der Zivilprozessordnung und anderen gesetzlichen Bestimmungen für die Pfä...
AO | § 282 Wirkung der Pfändung
Aktuelle Fassung: Änderung vom 19.12.1998
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 282 Wirkung der Pfändung (1) Durch die Pfändung erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand. (2) Das Pfandrech...
AO | § 317 Andere Art der Verwertung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 317 Andere Art der Verwertung 1Ist die gepfändete Forderung bedingt oder betagt oder ihre Einziehung schwierig, so kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, dass sie in anderer Weis...
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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3. Unterabschnitt Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
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