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FÜNFTER TEIL Erhebungsverfahren
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AO | § 226 Aufrechnung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 226 Aufrechnung (1) Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerl...
AO | § 233 a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2022 (Änderung vom 12.7.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 233 a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (1) 1Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Untersch...
AO | § 240 Säumniszuschläge
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2007 (Änderung vom 13.12.2006)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 240 Säumniszuschläge (1) 1Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent ...
AO | § 225 Reihenfolge der Tilgung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 225 Reihenfolge der Tilgung (1) Schuldet ein Steuerpflichtiger mehrere Beträge und reicht bei freiwilliger Zahlung der gezahlte Betrag nicht zur Tilgung sämtlicher Schulden aus, s...
AO | § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2022 (Änderung vom 12.7.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 238 Höhe und Berechnung der Zinsen (1) 1Die Zinsen betragen für jeden Monat einhalb Prozent. 2Sie sind von dem Tag an, an dem der Zinslauf beginnt, nur für volle Monate zu zahlen;...
AO | § 232 Wirkung der Verjährung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 232 Wirkung der Verjährung Durch die Verjährung erlöschen der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis und die von ihm abhängenden Zinsen.
AO | § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 31.12.2014 (Änderung vom 22.12.2014)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (1) 1Grundlage für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37) sind die Steuerbescheid...
AO | § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge
Aktuelle Fassung: Änderung vom 21.12.1993
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 236 Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge (1) 1Wird durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder auf Grund einer solchen Entscheidung eine festgesetzte Steuer herabgese...
AO | § 229 Beginn der Verjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 229 Beginn der Verjährung (1) 1Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch erstmals fällig geworden ist. 2Sie beginnt jedoch nicht vor Ablauf des Kale...
AO | § 239 Festsetzung der Zinsen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2022 (Änderung vom 12.7.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 239 Festsetzung der Zinsen (1) 1Auf die Zinsen sind die für die Steuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, jedoch beträgt die Festsetzungsfrist zwei Jahre. 2Die Fests...
AO | 1. Unterabschnitt Verzinsung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO 1. Unterabschnitt Verzinsung
AO | § 248 Nachschusspflicht
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 248 Nachschusspflicht Wird eine Sicherheit unzureichend, so ist sie zu ergänzen oder es ist anderweitige Sicherheit zu leisten.
AO | § 227 Erlass
Aktuelle Fassung: Änderung vom 21.12.1993
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 227 Erlass Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre; unter ...
AO | § 220 Fälligkeit
Aktuelle Fassung: Änderung vom 21.12.1993
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 220 Fälligkeit (1) Die Fälligkeit von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis richtet sich nach den Vorschriften der Steuergesetze. (2) 1Fehlt es an einer besonderen gesetzlic...
AO | § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 224 Leistungsort, Tag der Zahlung (1) 1Zahlungen an Finanzbehörden sind an die zuständige Kasse zu entrichten. 2Außerhalb des Kassenraums können Zahlungsmittel nur einem Amtsträge...
AO | FÜNFTER TEIL Erhebungsverfahren
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO FÜNFTER TEIL Erhebungsverfahren
AO | § 247 Austausch von Sicherheiten
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 247 Austausch von Sicherheiten Wer nach den §§ 241 bis 245 Sicherheit geleistet hat, ist berechtigt, die Sicherheit oder einen Teil davon durch eine andere nach den §§ 241 bis 244 ...
AO | § 224 a Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.8.2002 (Änderung vom 21.8.2002)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 224 a Hingabe von Kunstgegenständen an Zahlungs statt (1) 1Schuldet ein Steuerpflichtiger Erbschaft- oder Vermögensteuer, kann durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zugelassen werd...
AO | § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 242 Wirkung der Hinterlegung von Zahlungsmitteln 1Zahlungsmittel, die nach § 241 Abs. 1 Nr. 1 hinterlegt werden, gehen in das Eigentum der Körperschaft über, der die Finanzbehörde ...
AO | 2. Unterabschnitt Säumniszuschläge
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO 2. Unterabschnitt Säumniszuschläge
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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