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ZWEITER TEIL Steuerschuldrecht
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AO | § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2007 (Änderung vom 20.12.2007)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (1) 1Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. 2Ist der Tatbesta...
AO | § 60 a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 60 a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen (1) 1Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 wird gesondert festgestellt. 2Die Fests...
AO | § 47 Erlöschen
Aktuelle Fassung: Änderung vom 13.12.1990
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 47 Erlöschen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erlöschen insbesondere durch Zahlung (§§ 224, 224 a, 225), Aufrechnung (§ 226), Erlass (§§ 163, 227), Verjährung (§§ 169 bis 1...
AO | § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten Wer als Verfügungsberechtigter im eigenen oder fremden Namen auftritt, hat die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters (§ 34 Abs. 1), soweit...
AO | § 66 Wohlfahrtspflege
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 66 Wohlfahrtspflege (1) Eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege ist ein Zweckbetrieb, wenn sie in besonderem Maß den in § 53 genannten Personen dient. (2) 1Wohlfahrtspflege ist di...
AO | § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 48 Leistung durch Dritte, Haftung Dritter (1) Leistungen aus dem Steuerschuldverhältnis gegenüber der Finanzbehörde können auch durch Dritte bewirkt werden. (2) Dritte können si...
AO | § 52 Gemeinnützige Zwecke
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 52 Gemeinnützige Zwecke (1) 1Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittliche...
AO | ZWEITER TEIL Steuerschuldrecht
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO ZWEITER TEIL Steuerschuldrecht
AO | § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers Wer eine Steuerhinterziehung oder eine Steuerhehlerei begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten...
AO | § 77 Duldungspflicht
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 77 Duldungspflicht (1) Wer kraft Gesetzes verpflichtet ist, eine Steuer aus Mitteln, die seiner Verwaltung unterliegen, zu entrichten, ist insoweit verpflichtet, die Vollstreckung...
AO | § 56 Ausschließlichkeit
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 56 Ausschließlichkeit Ausschließlichkeit liegt vor, wenn eine Körperschaft nur ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verfolgt.
AO | § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 74 Haftung des Eigentümers von Gegenständen (1) 1Gehören Gegenstände, die einem Unternehmen dienen, nicht dem Unternehmer, sondern einer an dem Unternehmen wesentlich beteiligten ...
AO | § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 46 Abtretung, Verpfändung, Pfändung (1) Ansprüche auf Erstattung von Steuern, Haftungsbeträgen, steuerlichen Nebenleistungen und auf Steuervergütungen können abgetreten, verpfände...
AO | § 60 Anforderungen an die Satzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 19.12.2008)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 60 Anforderungen an die Satzung (1) 1Die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung müssen so genau bestimmt sein, dass auf Grund der Satzung geprüft werden kann, ob die satz...
AO | § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 43 Steuerschuldner, Steuervergütungsgläubiger 1Die Steuergesetze bestimmen, wer Steuerschuldner oder Gläubiger einer Steuervergütung ist. 2Sie bestimmen auch, ob ein Dritter die St...
AO | § 33 Steuerpflichtiger
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 33 Steuerpflichtiger (1) Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine...
AO | § 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte (1) 1Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder wird es unwirksam, so ist dies für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange die Beteiligten das wir...
AO | § 70 Haftung des Vertretenen
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 70 Haftung des Vertretenen (1) Wenn die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen bei Ausübung ihrer Obliegenheiten eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzu...
AO | § 51 Allgemeines
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 19.12.2008)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 51 Allgemeines (1) 1Gewährt das Gesetz eine Steuervergünstigung, weil eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegü...
AO | ZWEITER ABSCHNITT Steuerschuldverhältnis
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO ZWEITER ABSCHNITT Steuerschuldverhältnis
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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