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AO
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AO | § 117 e Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 28.3.2024 (Änderung vom 27.3.2024)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 117 e Besondere Formen der Amtshilfe mit Drittstaaten (1) 1Die Finanzbehörden können im Verhältnis zu Staaten und Hoheitsgebieten, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union...
AO | § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2007 (Änderung vom 20.12.2007)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 42 Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (1) 1Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. 2Ist der Tatbesta...
AO | § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 21.12.2022 (Änderung vom 16.12.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts (1) 1Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. 2§ 34 Abs. 2 ist ...
AO | § 374 Steuerhehlerei
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.5.2016 (Änderung vom 22.12.2014)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 374 Steuerhehlerei (1) Wer Erzeugnisse oder Waren, hinsichtlich deren Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union hin...
AO | § 60 a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2021 (Änderung vom 25.6.2021)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 60 a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen (1) 1Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 wird gesondert festgestellt. 2Die Fests...
AO | § 86 Beginn des Verfahrens
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 86 Beginn des Verfahrens 1Die Finanzbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. 2Dies gilt nicht, wenn die Finanzbehörde ...
AO | VIERTER ABSCHNITT Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO VIERTER ABSCHNITT Verarbeitung geschützter Daten und Steuergeheimnis
AO | § 81 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 23.7.2016 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 81 Bestellung eines Vertreters von Amts wegen (1) Ist ein Vertreter nicht vorhanden, so hat das Betreuungsgericht, für einen minderjährigen Beteiligten das Familiengericht auf Ers...
AO | ERSTER TEIL Einleitende Vorschriften
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO ERSTER TEIL Einleitende Vorschriften
AO | § 88 Untersuchungsgrundsatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 88 Untersuchungsgrundsatz (1) 1Die Finanzbehörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. 2Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstig...
AO | § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 402 Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde (1) Führt die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren durch, so hat die sonst zuständige Finanzbehörde dieselben Rechte u...
AO | § 87 d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2017 (Änderung vom 18.7.2016)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 87 d Datenübermittlungen an Finanzbehörden im Auftrag (1) Mit der Übermittlung von Daten, die nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung über die amtlich b...
AO | § 226 Aufrechnung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 226 Aufrechnung (1) Für die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis sowie für die Aufrechnung gegen diese Ansprüche gelten sinngemäß die Vorschriften des bürgerl...
AO | § 233 a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 22.7.2022 (Änderung vom 12.7.2022)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 233 a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (1) 1Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Untersch...
AO | 1. Unterabschnitt Steuerfestsetzung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO 1. Unterabschnitt Steuerfestsetzung
AO | § 88 a Sammlung von geschützten Daten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 25.5.2018 (Änderung vom 17.7.2017)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 88 a Sammlung von geschützten Daten 1Soweit es zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Steuern erforderlich ist, dürfen die Finanzbehörden nach § 30 ges...
AO | § 1 Anwendungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 29.12.2020 (Änderung vom 21.12.2020)
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 1 Anwendungsbereich (1) 1Dieses Gesetz gilt für alle Steuern einschließlich der Steuervergütungen, die durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelt sind, soweit si...
AO | § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 311 Pfändung einer durch Schiffshypothek oder Registerpfandrecht an einem Luftfahrzeug gesicherten Forderung (1) Die Pfändung einer Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht...
AO | § 8 Wohnsitz
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 8 Wohnsitz Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
AO | § 265 Vollstreckung gegen Erben
Abgabenordnung
(AO)
Abgabenordnung AO § 265 Vollstreckung gegen Erben Für die Vollstreckung gegen Erben sind die Vorschriften der §§ 1958, 1960 Abs. 3, § 1961 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie der §§ 747, 748, 778, 779,...
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Abgabenordnung
(AO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
1.
Oktober
2002
(
BGBl.
I
S. 3866
, ber. 2003
I
S. 61
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 108
)
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Abgabenordnung
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