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ZDVG | Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
ZDVG | § 6 Unfallschutz
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 6 Unfallschutz Erleidet ein Dienstleistender anläßlich der Wahrnehmung von Rechten oder der Erfüllung von Pflichten nach diesem Gesetz d...
ZDVG | § 10 Eintritt des Stellvertreters
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 10 Eintritt des Stellvertreters (1) 1Endet das Amt des Vertrauensmannes vorzeitig (§ 7), so tritt der Stellvertreter ein. 2Ist kein Ste...
ZDVG | § 2 Vertrauensmann
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 2 Vertrauensmann (1) Dienstleistende wählen in geheimer und unmittelbarer Wahl aus ihren Reihen 1. in Dienststellen oder in Lehrgängen...
ZDVG | § 12 Beschwerderecht
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 12 Beschwerderecht Der Vertrauensmann kann sich entsprechend § 41 des Zivildienstgesetzes auch dann beschweren, wenn er glaubt, in der A...
ZDVG | § 25 (weggefallen)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG §25 (weggefallen)
ZDVG | Unterabschnitt 3 Aufgabengebiete
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG Unterabschnitt 3 Aufgabengebiete
ZDVG | § 13 Beschwerden gegen den Vertrauensmann
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 13 Beschwerden gegen den Vertrauensmann 1Über Beschwerden gegen den Vertrauensmann entscheidet die Präsidentin oder der Präsident des Bu...
ZDVG | Abschnitt 3 Beteiligung des Vertrauensmannes
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG Abschnitt 3 Beteiligung des Vertrauensmannes
ZDVG | § 18 Mitbestimmung
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 18 Mitbestimmung 1Unterliegt eine Maßnahme oder Entscheidung der Mitbestimmung, ist der Vertrauensmann von der oder dem zuständigen Vorg...
ZDVG | § 7 Amtszeit
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 7 Amtszeit (1) 1Die Amtszeit des Vertrauensmannes beginnt mit dem Tag der Wahl oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Vertrauensmann i...
ZDVG | § 11 Versetzung des Vertrauensmannes
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 11 Versetzung des Vertrauensmannes 1Der Vertrauensmann darf während der Dauer seines Amtes gegen seinen Willen zu einer anderen Dienstst...
ZDVG | § 14 Grundsätze für die Zusammenarbeit
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 14 Grundsätze für die Zusammenarbeit (1) Der Vertrauensmann soll zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit zwischen Vorgesetzten und Dien...
ZDVG | § 19 Personalangelegenheiten
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 19 Personalangelegenheiten (1) Der Vertrauensmann soll durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten bei folgenden Personalmaßnahmen auf ...
ZDVG | Abschnitt 2 Rechtsstellung des Vertrauensmannes
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG Abschnitt 2 Rechtsstellung des Vertrauensmannes
ZDVG | § 24 Ausschluß der Beteiligung
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 24 Ausschluß der Beteiligung 1Eine Beteiligung des Vertrauensmannes unterbleibt, wenn er selbst Betroffener einer Personalmaßnahme oder ...
ZDVG | Unterabschnitt 2 Formen der Beteiligung
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG Unterabschnitt 2 Formen der Beteiligung
ZDVG | § 1 Beteiligung, Grundsatz
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 1 Beteiligung, Grundsatz (1) Die Beteiligung der Zivildienstleistenden (Dienstleistenden) in dienstlichen Angelegenheiten nach den Best...
ZDVG | § 8 Niederlegung des Amtes
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 8 Niederlegung des Amtes 1Der Vertrauensmann kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der Leitung der Dienststelle sein Amt niederleg...
ZDVG | § 23 Beschwerdeverfahren
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(ZDVG)
Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden ZDVG § 23 Beschwerdeverfahren 1Betrifft eine Beschwerde Fragen des Dienstbetriebes, der Fürsorge oder des außerdienstlichen Gemeinschaftslebens...
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Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
(Zivildienstvertrauensmann-Gesetz - ZDVG)
vom
16.
Januar
1991
(
BGBl.
I
S. 47
)
*1
, letzte Änderung vom
14.
Juni
2009
(
BGBl.
I
S. 1229
)
*1
Artikel 2 des Beteiligungsgesetzes. Gemäß Artikel 4 Satz 1 dieses Gesetzes ist das ZDVG am 22. Januar 1991 in Kraft getreten.
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Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
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