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Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
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SLV | § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 24 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (1) 1Die Laufbahnausbildung zur Offizierin oder zum Offizier dauert min...
SLV | § 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 30 Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes ...
SLV | § 39 Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 39 Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter (1) 1Die Beförderung der Anwärterinnen un...
SLV | § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 25 Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung (1) Für militärfachliche Verwendungen, die eine Hochschulausbildung erfordern,...
SLV | § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 38 Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die La...
SLV | Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
SLV | Unterabschnitt 1 Truppendienst
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Unterabschnitt 1 Truppendienst
SLV | § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 31 Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere (1) Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit der Ernennung ...
SLV | § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 35 Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier (1) In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmu...
SLV | § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 37 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes (1) Wenn die Voraussetzungen des § 33 Absatz 1 e...
SLV | § 48 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 48 Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten (1) Die in ...
SLV | § 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und O...
SLV | § 44 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 44 Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter (1) 1Die Ausbildung zum Offizier dauert mindestens drei Jahre. 2Die Bef...
SLV | Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
SLV | § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 29 Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter (1) 1Die Beförderung der Anwärterinnen und Anwärter ist...
SLV | § 42 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 42 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr (1) Wenn die Voraussetzungen d...
SLV | § 33 Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 33 Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn...
SLV | Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
SLV | § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 10.12.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 32 Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes (1) 1In die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere...
SLV | § 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.6.2021 (Änderung vom 28.5.2021)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(SLV)
Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten SLV § 23 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter (1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und O...
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Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
(Soldatenlaufbahnverordnung - SLV)
vom
28.
Mai
2021
(
BGBl.
I
S. 1228
, ber.
S. 5240
)
*1
, letzte Änderung vom
20.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 392
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten. Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung tritt die Soldatenlaufbahnverordnung am 5. Juni 2021 in Kraft.
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Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
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