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Präambel (1)
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen (5)
Kapitel II Vorbeugende Maßnahmen (11)
Kapitel III Kriminalisierung und Strafverfolgung (29)
Artikel 15 Bestechung und Bestechlichkeit inländischer Amtsträger (1)
Artikel 16 Bestechung und Bestechlichkeit von ausländischen Amtsträgern und Amtsträgern internationaler Organisationen (1)
Artikel 17 Veruntreuung, Unterschlagung oder sonstige unrechtmäßige Verwendung von Vermögensgegenständen durch einen Amtsträger (1)
Artikel 18 Missbräuchliche Einflussnahme (1)
Artikel 19 Missbräuchliche Wahrnehmung von Aufgaben (1)
Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung (1)
Artikel 21 Bestechung und Bestechlichkeit im privaten Sektor (1)
Artikel 22 Veruntreuung von Vermögensgegenständen im privaten Sektor (1)
Artikel 23 Waschen der Erträge aus Straftaten (1)
Artikel 24 Verheimlichung (1)
Artikel 25 Behinderung der Justiz (1)
Artikel 26 Verantwortlichkeit juristischer Personen (1)
Artikel 27 Beteiligung und Versuch (1)
Artikel 28 Kenntnis, Vorsatz und Zweck als Tatbestandsmerkmale einer Straftat (1)
Artikel 29 Verjährung (1)
Artikel 30 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen (1)
Artikel 31 Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung (1)
Artikel 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz (1)
Artikel 33 Schutz von Personen, die Angaben machen (1)
Artikel 34 Folgen von Korruptionshandlungen (1)
Artikel 35 Schadensersatz (1)
Artikel 36 Spezialisierte Behörden (1)
Artikel 37 Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden (1)
Artikel 38 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden (1)
Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor (1)
Artikel 40 Bankgeheimnis (1)
Artikel 41 Vorstrafen (1)
Artikel 42 Gerichtsbarkeit (1)
Kapitel IV Internationale Zusammenarbeit (9)
Kapitel V Wiedererlangung von Vermögenswerten (10)
Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch (4)
Kapitel VII Mechanismen zur Anwendung (3)
Kapitel VIII Schlussbestimmungen (8)
Nachspann (1)
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Kapitel III Kriminalisierung und Strafverfolgung
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29
UNKorruptionÜbk | Artikel 27 Beteiligung und Versuch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 27 Beteiligung und Versuch (1) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um die Beteiligun...
UNKorruptionÜbk | Artikel 30 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 30 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen (1) Jeder Vertragsstaat bedroht die Begehung einer in Übereinstimmung mit diesem Übereinko...
UNKorruptionÜbk | Artikel 22 Veruntreuung von Vermögensgegenständen im privaten Sektor
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 22 Veruntreuung von Vermögensgegenständen im privaten Sektor Jeder Vertragsstaat zieht in Erwägung, die erforderlichen gesetzgeberischen u...
UNKorruptionÜbk | Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor (1) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen,...
UNKorruptionÜbk | Artikel 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz (1) Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit seiner innerstaatlichen Rechtsordnung...
UNKorruptionÜbk | Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung Vorbehaltlich seiner Verfassung und der wesentlichen Grundsätze seiner Rechtsordnung zieht jeder Vertragsstaat ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 33 Schutz von Personen, die Angaben machen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 33 Schutz von Personen, die Angaben machen Jeder Vertragsstaat erwägt, in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung geeignete Maßnahmen vorzus...
UNKorruptionÜbk | Artikel 31 Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 31 Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung (1) Jeder Vertragsstaat trifft im größtmöglichen Umfang, den seine innerstaatliche Rechtsordn...
UNKorruptionÜbk | Artikel 34 Folgen von Korruptionshandlungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 34 Folgen von Korruptionshandlungen 1Unter gebührender Berücksichtigung gutgläubig erworbener Rechte Dritter trifft jeder Vertragsstaat in...
UNKorruptionÜbk | Artikel 35 Schadensersatz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 35 Schadensersatz Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit den Grundsätzen seines innerstaatlichen Rechts die erforderlichen Maßn...
UNKorruptionÜbk | Artikel 15 Bestechung und Bestechlichkeit inländischer Amtsträger
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 15 Bestechung und Bestechlichkeit inländischer Amtsträger Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Ma...
UNKorruptionÜbk | Artikel 25 Behinderung der Justiz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 25 Behinderung der Justiz Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um folgende Handlungen,...
UNKorruptionÜbk | Artikel 40 Bankgeheimnis
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 40 Bankgeheimnis Jeder Vertragsstaat stellt sicher, dass im Fall innerstaatlicher strafrechtlicher Ermittlungen wegen in Übereinstimmung m...
UNKorruptionÜbk | Artikel 28 Kenntnis, Vorsatz und Zweck als Tatbestandsmerkmale einer Straftat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 28 Kenntnis, Vorsatz und Zweck als Tatbestandsmerkmale einer Straftat Auf Kenntnis, Vorsatz oder Zweck als Tatbestandsmerkmal einer in Übe...
UNKorruptionÜbk | Artikel 41 Vorstrafen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 41 Vorstrafen Jeder Vertragsstaat kann die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen treffen, um unter den Bedingungen und...
UNKorruptionÜbk | Kapitel III Kriminalisierung und Strafverfolgung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Kapitel III Kriminalisierung und Strafverfolgung
UNKorruptionÜbk | Artikel 37 Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 37 Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden (1) Jeder Vertragsstaat trifft geeignete Maßnahmen, um Personen, die an der Begehung e...
UNKorruptionÜbk | Artikel 24 Verheimlichung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 24 Verheimlichung Unbeschadet des Artikels 23 zieht jeder Vertragsstaat in Erwägung, die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Ma...
UNKorruptionÜbk | Artikel 17 Veruntreuung, Unterschlagung oder sonstige unrechtmäßige Verwendung von Vermögensgegenständen durch einen Amtsträger
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 17 Veruntreuung, Unterschlagung oder sonstige unrechtmäßige Verwendung von Vermögensgegenständen durch einen Amtsträger Jeder Vertragsstaa...
UNKorruptionÜbk | Artikel 29 Verjährung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 29 Verjährung Jeder Vertragsstaat bestimmt, wenn er dies für angemessen hält, in seinem innerstaatlichen Recht eine lange Verjährungsfrist...
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Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
vom
31.
Oktober
2003
(
BGBl. 2014
II
S. 763
)
, letzte Änderung vom
8.
Januar
2015
(
BGBl.
II
S. 140
)
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Kapitel III Kriminalisierung und Strafverfolgung
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