-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (77502)
Vorschriften (77502)
Internationale Übereinkünfte (571)
Genfer Flüchtlingskonvention (56)
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (116)
EPÜ (226)
DBA Amtshilfe MC (16)
BehindRÜbk (75)
UNKorruptionÜbk (82)
Präambel (1)
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen (5)
Kapitel II Vorbeugende Maßnahmen (11)
Kapitel III Kriminalisierung und Strafverfolgung (29)
Kapitel IV Internationale Zusammenarbeit (9)
Kapitel V Wiedererlangung von Vermögenswerten (10)
Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch (4)
Kapitel VII Mechanismen zur Anwendung (3)
Kapitel VIII Schlussbestimmungen (8)
Nachspann (1)
Europarecht (2671)
Staats- und Verfassungsrecht (3284)
Verwaltung (19554)
Rechtspflege (8346)
Zivil- und Strafrecht (9703)
Verteidigung (839)
Finanzwesen (6484)
Wirtschaftsrecht (10814)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (11670)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3566)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Internationale Übereinkünfte
→
UNKorruptionÜbk
1
–
20
von
82
UNKorruptionÜbk | Artikel 27 Beteiligung und Versuch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 27 Beteiligung und Versuch (1) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um die Beteiligun...
UNKorruptionÜbk | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Präambel Kapitel I Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Zweck Artikel 2 Begriffsbestimmungen Artikel 3 Geltungsbereich Artikel 4 Sch...
UNKorruptionÜbk | Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Kapitel VI Technische Hilfe und Informationsaustausch
UNKorruptionÜbk | Artikel 46 Rechtshilfe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 46 Rechtshilfe (1) Die Vertragsstaaten leisten einander so weit wie möglich Rechtshilfe bei Ermittlungen, Strafverfolgungsmaßnahmen und G...
UNKorruptionÜbk | Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Übereinkommens a) bezeichnet der Ausdruck „Amtsträger“ i) jede Person, die in einem Vertragsstaat...
UNKorruptionÜbk | Artikel 56 Besondere Zusammenarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 56 Besondere Zusammenarbeit Unbeschadet seines innerstaatlichen Rechts ist jeder Vertragsstaat bestrebt, Maßnahmen zu treffen, die es ihm ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 30 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 30 Strafverfolgung, Aburteilung und Sanktionen (1) Jeder Vertragsstaat bedroht die Begehung einer in Übereinstimmung mit diesem Übereinko...
UNKorruptionÜbk | Kapitel IV Internationale Zusammenarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Kapitel IV Internationale Zusammenarbeit
UNKorruptionÜbk | Artikel 22 Veruntreuung von Vermögensgegenständen im privaten Sektor
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 22 Veruntreuung von Vermögensgegenständen im privaten Sektor Jeder Vertragsstaat zieht in Erwägung, die erforderlichen gesetzgeberischen u...
UNKorruptionÜbk | Artikel 5 Vorbeugende politische Konzepte und Praktiken zur Korruptionsbekämpfung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 5 Vorbeugende politische Konzepte und Praktiken zur Korruptionsbekämpfung (1) Jeder Vertragsstaat entwickelt in Übereinstimmung mit den w...
UNKorruptionÜbk | Artikel 64 Sekretariat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 64 Sekretariat (1) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen stellt die erforderlichen Sekretariatsdienste für die Konferenz der Vertrag...
UNKorruptionÜbk | Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 39 Zusammenarbeit zwischen innerstaatlichen Behörden und dem privaten Sektor (1) Jeder Vertragsstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen,...
UNKorruptionÜbk | Artikel 69 Änderung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 69 Änderung (1) 1Nach Ablauf von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Übereinkommens kann ein Vertragsstaat eine Änderung vorschlage...
UNKorruptionÜbk | Artikel 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 32 Zeugen-, Sachverständigen- und Opferschutz (1) Jeder Vertragsstaat trifft in Übereinstimmung mit seiner innerstaatlichen Rechtsordnung...
UNKorruptionÜbk | Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 20 Unerlaubte Bereicherung Vorbehaltlich seiner Verfassung und der wesentlichen Grundsätze seiner Rechtsordnung zieht jeder Vertragsstaat ...
UNKorruptionÜbk | Artikel 51 Allgemeine Bestimmung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 51 Allgemeine Bestimmung Die Rückgabe von Vermögenswerten nach diesem Kapitel ist ein wesentlicher Grundsatz dieses Übereinkommens; die Ve...
UNKorruptionÜbk | Artikel 65 Anwendung des Übereinkommens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 65 Anwendung des Übereinkommens (1) Jeder Vertragsstaat trifft im Einklang mit den wesentlichen Grundsätzen seines innerstaatlichen Recht...
UNKorruptionÜbk | Artikel 33 Schutz von Personen, die Angaben machen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 33 Schutz von Personen, die Angaben machen Jeder Vertragsstaat erwägt, in seiner innerstaatlichen Rechtsordnung geeignete Maßnahmen vorzus...
UNKorruptionÜbk | Artikel 58 Zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 58 Zentrale Meldestelle (Financial Intelligence Unit) Die Vertragsstaaten arbeiten mit dem Ziel zusammen, die Übertragung von Erträgen aus...
UNKorruptionÜbk | Artikel 52 Verhütung und Aufdeckung der Übertragung von Erträgen aus Straftaten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 12.12.2014 (Änderung vom 31.10.2003)
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Artikel 52 Verhütung und Aufdeckung der Übertragung von Erträgen aus Straftaten (1) 1Unbeschadet des Artikels 14 trifft jeder Vertragsstaat in Üb...
1
–
20
von
82
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
vom
31.
Oktober
2003
(
BGBl. 2014
II
S. 763
)
, letzte Änderung vom
8.
Januar
2015
(
BGBl.
II
S. 140
)
Mehr...
Schließen
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×