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DRITTES HAUPTSTÜCK Vollstreckung und Vollzug
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JGG | ERSTER ABSCHNITT Vollstreckung
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG ERSTER ABSCHNITT Vollstreckung
JGG | § 93 a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 93 a Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (1) Die Maßregel nach § 61 Nr. 2 des Strafgesetzbuches wird in einer Einrichtung vollzogen, in der die für die Behandlung suc...
JGG | § 90 Jugendarrest
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 90 Jugendarrest (1) 1Der Vollzug des Jugendarrestes soll das Ehrgefühl des Jugendlichen wecken und ihm eindringlich zum Bewußtsein bringen, daß er für das von ihm begangene...
JGG | ZWEITER ABSCHNITT Vollzug
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG ZWEITER ABSCHNITT Vollzug
JGG | § 91 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 29.7.2009)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 91 (weggefallen)
JGG | DRITTES HAUPTSTÜCK Vollstreckung und Vollzug
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG DRITTES HAUPTSTÜCK Vollstreckung und Vollzug
JGG | § 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2008 (Änderung vom 13.12.2007)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 85 Abgabe und Übergang der Vollstreckung (1) Ist Jugendarrest zu vollstrecken, so gibt der zunächst zuständige Jugendrichter die Vollstreckung an den Jugendrichter ab, der ...
JGG | § 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 7.10.2012 (Änderung vom 4.9.2012)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 89 Jugendstrafe bei Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung 1Hat das Gericht die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe einem nachträglichen Beschluss vorb...
JGG | § 89 c Vollstreckung der Untersuchungshaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2019 (Änderung vom 9.12.2019)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 89 c Vollstreckung der Untersuchungshaft (1) 1Solange zur Tatzeit Jugendliche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Untersuchungshaft nach den Vorschrifte...
JGG | § 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 29.7.2009)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 83 Entscheidungen im Vollstreckungsverfahren (1) Die Entscheidungen des Vollstreckungsleiters nach den §§ 86 bis 89 a und 89 b Abs. 2 sowie nach den §§ 462 a und 463 der St...
JGG | § 82 Vollstreckungsleiter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2013 (Änderung vom 5.12.2012)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 82 Vollstreckungsleiter (1) 1Vollstreckungsleiter ist der Jugendrichter. 2Er nimmt auch die Aufgaben wahr, welche die Strafprozeßordnung der Strafvollstreckungskammer zuwe...
JGG | § 89 b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 29.7.2009)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 89 b Ausnahme vom Jugendstrafvollzug (1) 1An einem Verurteilten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich nicht für den Jugendstrafvollzug eignet, kann die Jugendstraf...
JGG | § 89 a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.8.2017 (Änderung vom 17.8.2017)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 89 a Unterbrechung und Vollstreckung der Jugendstrafe neben Freiheitsstrafe (1) 1Ist gegen den zu Jugendstrafe Verurteilten auch Freiheitsstrafe zu vollstrecken, so wird di...
JGG | § 92 Rechtsbehelfe im Vollzug
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 17.12.2019 (Änderung vom 9.12.2019)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 92 Rechtsbehelfe im Vollzug (1) 1Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Jugendarrestes, der Jugendstrafe und der Maßregeln der Unterb...
JGG | Erster Unterabschnitt Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG Erster Unterabschnitt Verfassung der Vollstreckung und Zuständigkeit
JGG | Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2010 (Änderung vom 29.7.2009)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG Vierter Unterabschnitt Untersuchungshaft
JGG | § 86 Umwandlung des Freizeitarrestes
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 86 Umwandlung des Freizeitarrestes Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten si...
JGG | Dritter Unterabschnitt Jugendstrafe
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG Dritter Unterabschnitt Jugendstrafe
JGG | § 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 88 Aussetzung des Restes der Jugendstrafe (1) Der Vollstreckungsleiter kann die Vollstreckung des Restes der Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn der Verurteilte eine...
JGG | § 84 Örtliche Zuständigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
Jugendgerichtsgesetz JGG § 84 Örtliche Zuständigkeit (1) Der Jugendrichter leitet die Vollstreckung in allen Verfahren ein, in denen er selbst oder unter seinem Vorsitz das Jugendschöffengericht im e...
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Jugendgerichtsgesetz
(JGG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
11.
Dezember
1974
(
BGBl.
I
S. 3427
)
, letzte Änderung vom
25.
Juni
2021
(
BGBl.
I
S. 2099
)
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