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§ 2 Geeignete geschlossene Einrichtungen (1)
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§ 4 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Besetzung des Spruchkörpers (1)
§ 5 Einleitung des gerichtlichen Verfahrens (1)
§ 6 Beteiligte (1)
§ 7 Beiordnung eines Rechtsanwalts (1)
§ 8 Anhörung des Betroffenen und der sonstigen Beteiligten (1)
§ 9 Einholung von Gutachten (1)
§ 10 Entscheidung; Beschlussformel (1)
§ 11 Zuführung und Vollzug der Therapieunterbringung; Ruhen der Führungsaufsicht (1)
§ 12 Dauer und Verlängerung der Therapieunterbringung (1)
§ 13 Aufhebung der Therapieunterbringung (1)
§ 14 Einstweilige Anordnung (1)
§ 15 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit (1)
§ 16 Beschwerde; Beschwerdefrist (1)
§ 17 Ausschluss der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde (1)
§ 18 Divergenzvorlage (1)
§ 19 Gerichtskosten (1)
§ 20 Vergütung des Rechtsanwalts (1)
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ThUG
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ThUG | § 14 Einstweilige Anordnung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 14 Einstweilige Anordnung (1) 1Das Gericht kann im Hauptsacheverfahren durch einstweilige Anordnung für die Dauer von ...
ThUG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.12.2012 (Änderung vom 5.12.2012)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter § 1 Therapieunterbringung § 2 Geeignete geschlossene Einrichtungen § 3 Gerichtliches Verfahren § 4 Sachliche und ö...
ThUG | § 15 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 15 Einstweilige Anordnung bei gesteigerter Dringlichkeit 1Bei Gefahr im Verzug kann das Gericht eine einstweilige Anord...
ThUG | § 19 Gerichtskosten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 19 Gerichtskosten In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der Therapieunterbrin...
ThUG | § 13 Aufhebung der Therapieunterbringung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 13 Aufhebung der Therapieunterbringung 1Das Gericht hebt die Anordnung einer Unterbringung nach § 1 von Amts wegen auf,...
ThUG | § 17 Ausschluss der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 17 Ausschluss der Rechtsbeschwerde und der Sprungrechtsbeschwerde 1Die Entscheidungen des Beschwerdegerichts können nic...
ThUG | § 6 Beteiligte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 6 Beteiligte (1) Beteiligte sind der Betroffene und der Antragsteller. (2) Der dem Betroffenen beigeordnete Rechtsan...
ThUG | § 5 Einleitung des gerichtlichen Verfahrens
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 5 Einleitung des gerichtlichen Verfahrens (1) 1Das gerichtliche Verfahren wird eingeleitet, wenn Gründe für die Annahm...
ThUG | § 16 Beschwerde; Beschwerdefrist
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 16 Beschwerde; Beschwerdefrist (1) Das Recht der Beschwerde steht dem Betroffenen, dem ihm beigeordneten Rechtsanwalt,...
ThUG | § 10 Entscheidung; Beschlussformel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 10 Entscheidung; Beschlussformel (1) 1Das Gericht entscheidet über den Antrag in der Hauptsache erst nach Eintritt der...
ThUG | § 20 Vergütung des Rechtsanwalts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 20 Vergütung des Rechtsanwalts (1) In Verfahren nach diesem Gesetz über die Anordnung, Verlängerung oder Aufhebung der...
ThUG | § 1 Therapieunterbringung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 1 Therapieunterbringung (1) Steht auf Grund einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass eine wegen einer Straftat de...
ThUG | § 11 Zuführung und Vollzug der Therapieunterbringung; Ruhen der Führungsaufsicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 11 Zuführung und Vollzug der Therapieunterbringung; Ruhen der Führungsaufsicht (1) Die Zuführung des Betroffenen in di...
ThUG | § 2 Geeignete geschlossene Einrichtungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.6.2013 (Änderung vom 5.12.2012)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 2 Geeignete geschlossene Einrichtungen (1) Für die Therapieunterbringung nach § 1 sind nur solche geschlossenen Einric...
ThUG | § 7 Beiordnung eines Rechtsanwalts
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 7 Beiordnung eines Rechtsanwalts (1) 1Das Gericht hat dem Betroffenen zur Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren und f...
ThUG | § 9 Einholung von Gutachten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 9 Einholung von Gutachten (1) 1Vor einer Therapieunterbringung hat eine förmliche Beweisaufnahme durch Einholung von z...
ThUG | § 4 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Besetzung des Spruchkörpers
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 4 Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Besetzung des Spruchkörpers (1) 1Für das gerichtliche Verfahren nach diesem Ge...
ThUG | § 3 Gerichtliches Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 3 Gerichtliches Verfahren Für das gerichtliche Verfahren gelten die Vorschriften des Allgemeinen Teils und die Vorschri...
ThUG | § 8 Anhörung des Betroffenen und der sonstigen Beteiligten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 8 Anhörung des Betroffenen und der sonstigen Beteiligten (1) Das Gericht hat die Beteiligten anzuhören. (2) 1Der Bet...
ThUG | § 18 Divergenzvorlage
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2011 (Änderung vom 22.12.2010)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(ThUG)
Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter ThUG § 18 Divergenzvorlage (1) 1Will ein Oberlandesgericht bei seiner Entscheidung in einer Rechtsfrage von der Entscheidung ...
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Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
(Therapieunterbringungsgesetz - ThUG)
vom
22.
Dezember
2010
(
BGBl.
I
S. 2300
)
*1
, letzte Änderung vom
5.
Dezember
2012
(
BGBl.
I
S. 2425
)
*1
Artikel 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen. Gemäß Artikel 7 dieses Gesetzes ist das ThUG am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
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Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter
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