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Erster Abschnitt Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (30)
Zweiter Abschnitt Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (14)
Dritter Abschnitt Straftaten gegen ausländische Staaten (5)
Vierter Abschnitt Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (15)
Fünfter Abschnitt Straftaten gegen die Landesverteidigung (11)
Sechster Abschnitt Widerstand gegen die Staatsgewalt (11)
Siebenter Abschnitt Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (34)
Achter Abschnitt Geld- und Wertzeichenfälschung (11)
Neunter Abschnitt Falsche uneidliche Aussage und Meineid (12)
Zehnter Abschnitt Falsche Verdächtigung (3)
Elfter Abschnitt Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (5)
Zwölfter Abschnitt Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (6)
Dreizehnter Abschnitt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (38)
Vierzehnter Abschnitt Beleidigung (15)
Fünfzehnter Abschnitt Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (13)
Sechzehnter Abschnitt Straftaten gegen das Leben (18)
Siebzehnter Abschnitt Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (11)
Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit (20)
§ 232 Menschenhandel (1)
§ 232 a Zwangsprostitution (1)
§ 232 b Zwangsarbeit (1)
§ 233 Ausbeutung der Arbeitskraft (1)
§ 233 a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (1)
§ 233 b Führungsaufsicht (1)
§ 234 Menschenraub (1)
§ 234 a Verschleppung (1)
§ 235 Entziehung Minderjähriger (1)
§ 236 Kinderhandel (1)
§ 237 Zwangsheirat (1)
§ 238 Nachstellung (1)
§ 239 Freiheitsberaubung (1)
§ 239 a Erpresserischer Menschenraub (1)
§ 239 b Geiselnahme (1)
§ 239 c Führungsaufsicht (1)
§ 240 Nötigung (1)
§ 241 Bedrohung (1)
§ 241 a Politische Verdächtigung (1)
Neunzehnter Abschnitt Diebstahl und Unterschlagung (12)
Zwanzigster Abschnitt Raub und Erpressung (9)
Einundzwanzigster Abschnitt Begünstigung und Hehlerei (9)
Zweiundzwanzigster Abschnitt Betrug und Untreue (14)
Dreiundzwanzigster Abschnitt Urkundenfälschung (18)
Vierundzwanzigster Abschnitt Insolvenzstraftaten (6)
Fünfundzwanzigster Abschnitt Strafbarer Eigennutz (15)
Sechsundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen den Wettbewerb (8)
Siebenundzwanzigster Abschnitt Sachbeschädigung (8)
Achtundzwanzigster Abschnitt Gemeingefährliche Straftaten (38)
Neunundzwanzigster Abschnitt Straftaten gegen die Umwelt (14)
Dreißigster Abschnitt Straftaten im Amt (30)
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Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit
StGB | § 240 Nötigung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.11.2016 (Änderung vom 4.11.2016)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 240 Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freihe...
StGB | § 237 Zwangsheirat
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2011 (Änderung vom 23.6.2011)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 237 Zwangsheirat (1) 1Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sech...
StGB | § 232 a Zwangsprostitution
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 10.8.2021)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 232 a Zwangsprostitution (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftl...
StGB | § 241 a Politische Verdächtigung
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 241 a Politische Verdächtigung (1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im W...
StGB | § 239 Freiheitsberaubung
Aktuelle Fassung: Änderung vom 26.1.1998
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 239 Freiheitsberaubung (1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...
StGB | § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2016 (Änderung vom 11.10.2016)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wi...
StGB | § 232 Menschenhandel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2016 (Änderung vom 11.10.2016)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 232 Menschenhandel (1) 1Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen...
StGB | § 238 Nachstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.10.2021 (Änderung vom 10.8.2021)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 238 Nachstellung (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, de...
StGB | § 234 Menschenraub
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 19.2.2005 (Änderung vom 11.2.2005)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 234 Menschenraub (1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder ...
StGB | § 239 b Geiselnahme
Aktuelle Fassung: Änderung vom 26.1.1998
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 239 b Geiselnahme (1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um ihn oder einen Dritten durch die Drohung mit dem Tod oder einer schweren Körperverletz...
StGB | § 241 Bedrohung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2021 (Änderung vom 30.3.2021)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 241 Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die ...
StGB | § 236 Kinderhandel
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 5.11.2008 (Änderung vom 31.10.2008)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 236 Kinderhandel (1) 1Wer sein noch nicht achtzehn Jahre altes Kind oder seinen noch nicht achtzehn Jahre alten Mündel oder Pflegling unter grober Vernachlässigung der Fürsorge...
StGB | § 234 a Verschleppung
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 234 a Verschleppung (1) Wer einen anderen durch List, Drohung oder Gewalt in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes verbringt oder veranlaßt, sich...
StGB | § 232 b Zwangsarbeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2016 (Änderung vom 11.10.2016)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 232 b Zwangsarbeit (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen ...
StGB | Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB Achtzehnter Abschnitt Straftaten gegen die persönliche Freiheit
StGB | § 235 Entziehung Minderjähriger
Aktuelle Fassung: Änderung vom 26.1.1998
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 235 Entziehung Minderjähriger (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung ...
StGB | § 233 a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.10.2016 (Änderung vom 11.10.2016)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 233 a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person einsperrt oder auf...
StGB | § 239 c Führungsaufsicht
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 239 c Führungsaufsicht In den Fällen der §§ 239 a und 239 b kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
StGB | § 233 b Führungsaufsicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2017 (Änderung vom 13.4.2017)
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 233 b Führungsaufsicht In den Fällen der §§ 232, 232 a Absatz 1 bis 5, der §§ 232 b, 233 Absatz 1 bis 4 und des § 233 a kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1)....
StGB | § 239 a Erpresserischer Menschenraub
Aktuelle Fassung: Änderung vom 26.1.1998
Strafgesetzbuch
(StGB)
Strafgesetzbuch StGB § 239 a Erpresserischer Menschenraub (1) Wer einen Menschen entführt oder sich eines Menschen bemächtigt, um die Sorge des Opfers um sein Wohl oder die Sorge eines Dritten um das...
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Strafgesetzbuch
(StGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
13.
November
1998
(
BGBl.
I
S. 3322
)
, letzte Änderung vom
27.
März
2024
(
BGBl.
I
Nr. 109
)
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