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Vorspann (1)
Abschnitt 1 Allgemeines (3)
Abschnitt 2 Eintragungsverfahren (13)
§ 3 Inhalt der Anmeldung (1)
§ 4 Einreichung der Anmeldung (1)
§ 5 Antrag auf Eintragung (1)
§ 6 Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer (1)
§ 7 Wiedergabe des Designs (1)
§ 8 Flächenmäßige Designabschnitte (1)
§ 9 Erzeugnisangabe und Klassifizierung (1)
§ 10 Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe (1)
§ 11 Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität (1)
§ 12 Teilung einer Sammelanmeldung (1)
§ 13 Weiterbehandlung der Anmeldung (1)
§ 14 Deutsche Übersetzungen (1)
Abschnitt 3 Designregister, Verfahren nach Eintragung (7)
Abschnitt 4 Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit (3)
Abschnitt 5 Internationale Eintragungen (4)
Abschnitt 6 Schlussvorschriften (3)
Strafrecht und Nebengesetze, Ordnungswidrigkeiten (1386)
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Abschnitt 2 Eintragungsverfahren
DesignV | § 8 Flächenmäßige Designabschnitte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 8 Flächenmäßige Designabschnitte (1) Flächenmäßige Designabschnitte (§ 11 Absatz 2 Satz 2 des Designgesetzes) sind in zwei übereinstimmenden Exe...
DesignV | § 11 Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 11 Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität (1) Wird in der Anmeldung die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren ausländischen Anmeldun...
DesignV | § 10 Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 10 Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe (1) 1Wird zur Erläuterung der Wiedergabe eine Beschreibung eingereicht (§ 11 Absatz 5 Nummer 1 de...
DesignV | § 6 Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 10.8.2021)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 6 Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer (1) 1Die Anmeldung muss folgende Angaben zum Anmelder enthalten: 1. wenn der Anmelder eine natü...
DesignV | § 12 Teilung einer Sammelanmeldung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 12 Teilung einer Sammelanmeldung (1) Eine Sammelanmeldung kann nach § 12 Absatz 2 des Designgesetzes in zwei oder mehrere Anmeldungen geteilt we...
DesignV | § 3 Inhalt der Anmeldung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 3 Inhalt der Anmeldung (1) Die Anmeldung zur Eintragung eines Designs in das Designregister muss nach § 11 Absatz 2 und 3 des Designgesetzes ent...
DesignV | § 9 Erzeugnisangabe und Klassifizierung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 9 Erzeugnisangabe und Klassifizierung (1) 1Die Angabe der Erzeugnisse, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (§ ...
DesignV | § 4 Einreichung der Anmeldung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.4.2019 (Änderung vom 12.12.2018)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 4 Einreichung der Anmeldung (1) 1Die Anmeldung kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. 2Für die elektronische Einreichung ist die...
DesignV | Abschnitt 2 Eintragungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV Abschnitt 2 Eintragungsverfahren
DesignV | § 14 Deutsche Übersetzungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 14 Deutsche Übersetzungen (1) 1Wird ein fremdsprachiges Schriftstück eingereicht, kann das Deutsche Patent- und Markenamt den Anmelder aufforder...
DesignV | § 5 Antrag auf Eintragung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 5 Antrag auf Eintragung (1) Für den schriftlichen Antrag auf Eintragung eines Designs gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Designgesetzes mus...
DesignV | § 7 Wiedergabe des Designs
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 7 Wiedergabe des Designs (1) 1Die Wiedergabe des Designs erfolgt mit Hilfe von fotografischen oder sonstigen grafischen Darstellungen. 2Pro Desi...
DesignV | § 13 Weiterbehandlung der Anmeldung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 13 Weiterbehandlung der Anmeldung Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des De...
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Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(Designverordnung - DesignV)
vom
2.
Januar
2014
(
BGBl.
I
S. 18
)
*1
, letzte Änderung vom
10.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3490
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ist das DesignV am 10. Januar 2014 in Kraft getreten.
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