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DesignV
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DesignV | § 1 Anwendungsbereich
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 1 Anwendungsbereich Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die im Designgesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenam...
DesignV | Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV Abschnitt 6 Schlussvorschriften
DesignV | § 22 Verfahrensgrundsätze
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2016 (Änderung vom 4.4.2016)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 22 Verfahrensgrundsätze (1) 1Das Deutsche Patent- und Markenamt kann bei ihm anhängige Nichtigkeitsverfahren zur gemeinsamen Behandlung und Ents...
DesignV | § 8 Flächenmäßige Designabschnitte
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 8 Flächenmäßige Designabschnitte (1) Flächenmäßige Designabschnitte (§ 11 Absatz 2 Satz 2 des Designgesetzes) sind in zwei übereinstimmenden Exe...
DesignV | § 11 Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 11 Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität (1) Wird in der Anmeldung die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren ausländischen Anmeldun...
DesignV | § 16 Weitere Eintragungen in das Designregister
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 16 Weitere Eintragungen in das Designregister Neben den Eintragungen nach § 15 sind gegebenenfalls folgende Angaben in das Designregister aufzune...
DesignV | § 17 Eintragungsurkunde
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 17 Eintragungsurkunde Der Inhaber des eingetragenen Designs erhält vom Deutschen Patent- und Markenamt eine Urkunde über die Eintragung des Desig...
DesignV | § 10 Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 10 Beschreibung zur Erläuterung der Wiedergabe (1) 1Wird zur Erläuterung der Wiedergabe eine Beschreibung eingereicht (§ 11 Absatz 5 Nummer 1 de...
DesignV | § 25 Nachträgliche Schutzentziehung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 25 Nachträgliche Schutzentziehung Für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer internationalen Eintragung für das Gebiet der Bundesrep...
DesignV | Abschnitt 4 Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV Abschnitt 4 Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
DesignV | Abschnitt 3 Designregister, Verfahren nach Eintragung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV Abschnitt 3 Designregister, Verfahren nach Eintragung
DesignV | § 23 Stellungnahme zur Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 23 Stellungnahme zur Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen Der Inhaber einer internationalen Eintragung nach § 66 des Designgesetze...
DesignV | § 6 Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2024 (Änderung vom 10.8.2021)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 6 Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer (1) 1Die Anmeldung muss folgende Angaben zum Anmelder enthalten: 1. wenn der Anmelder eine natü...
DesignV | Abschnitt 5 Internationale Eintragungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV Abschnitt 5 Internationale Eintragungen
DesignV | § 2 Formblätter
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 2 Formblätter Formblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, können beim Deutschen Patent- und Markenamt angefordert oder von der Inte...
DesignV | § 18 Teilung einer Sammeleintragung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 18 Teilung einer Sammeleintragung (1) Für die Teilung einer Sammeleintragung gilt § 12 Absatz 1, 2 und 4 entsprechend. (2) 1Betrifft ein Antra...
DesignV | § 12 Teilung einer Sammelanmeldung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 12 Teilung einer Sammelanmeldung (1) Eine Sammelanmeldung kann nach § 12 Absatz 2 des Designgesetzes in zwei oder mehrere Anmeldungen geteilt we...
DesignV | § 3 Inhalt der Anmeldung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 3 Inhalt der Anmeldung (1) Die Anmeldung zur Eintragung eines Designs in das Designregister muss nach § 11 Absatz 2 und 3 des Designgesetzes ent...
DesignV | § 9 Erzeugnisangabe und Klassifizierung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.1.2014 (Änderung vom 2.1.2014)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 9 Erzeugnisangabe und Klassifizierung (1) 1Die Angabe der Erzeugnisse, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll (§ ...
DesignV | § 21 Antragstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 18.8.2021 (Änderung vom 10.8.2021)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(DesignV)
Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes DesignV § 21 Antragstellung (1) Für den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs (§ 34 a Absatz 1 des Designgese...
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Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
(Designverordnung - DesignV)
vom
2.
Januar
2014
(
BGBl.
I
S. 18
)
*1
, letzte Änderung vom
10.
August
2021
(
BGBl.
I
S. 3490
)
*1
Artikel 1 der Verordnung zur weiteren Modernisierung des Designrechts und zur Einführung des Nichtigkeitsverfahrens in Designangelegenheiten. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ist das DesignV am 10. Januar 2014 in Kraft getreten.
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