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§ 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung (1)
§ 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung (1)
§ 7 Beratungsbescheinigung (1)
§ 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (1)
§ 9 Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (1)
§ 10 Berichtspflicht und Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (1)
§ 11 Übergangsregelung (1)
ABSCHNITT 3 Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen (5)
ABSCHNITT 4 Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche (5)
ABSCHNITT 5 Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (7)
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ABSCHNITT 2 Schwangerschaftskonfliktberatung
SchKG | § 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG § 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung (1) Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten. (2) Die...
SchKG | § 7 Beratungsbescheinigung
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG § 7 Beratungsbescheinigung (1) Die Beratungsstelle hat nach Abschluß der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum v...
SchKG | § 11 Übergangsregelung
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG § 11 Übergangsregelung Die Anerkennung einer Beratungsstelle auf Grund II. 4 der Entscheidungsformel des Urteils des Bundesve...
SchKG | § 10 Berichtspflicht und Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG § 10 Berichtspflicht und Überprüfung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen (1) Die Beratungsstellen sind verpflichtet...
SchKG | § 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG § 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung (1) 1Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisof...
SchKG | ABSCHNITT 2 Schwangerschaftskonfliktberatung
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG ABSCHNITT 2 Schwangerschaftskonfliktberatung
SchKG | § 9 Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG § 9 Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen Eine Beratungsstelle darf nur anerkannt werden, wenn sie die Gew...
SchKG | § 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 15.12.2010 (Änderung vom 8.12.2010)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(SchKG)
Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten SchKG § 8 Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen 1Für die Beratung nach den §§ 5 und 6 haben die Länder ein ausreichendes plurale...
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Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten
(Schwangerschaftskonfliktgesetz - SchKG)
vom
27.
Juli
1992
(
BGBl.
I
S. 1398
)
, letzte Änderung vom
11.
Juli
2022
(
BGBl.
I
S. 1082
)
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ABSCHNITT 2 Schwangerschaftskonfliktberatung
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