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InVorG
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InVorG | § 13 Grundsatz
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 13 Grundsatz (1) 1Die investiven Maßnahmen sind fristgemäß durchzuführen. 2Bei Unternehmen u...
InVorG | § 26 Anwendbarkeit anderer Gesetze
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 26 Anwendbarkeit anderer Gesetze Für das Verfahren zur Erteilung des Investitionsvorrangbesch...
InVorG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 31.8.2015
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz Abschnitt 1 Vorrang für Investitionen § 1 Grundsatz § 2 Aussetzung der Verfügungsbeschränkung,...
InVorG | § 8 Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 8 Inhalt des Investitionsvorrangbescheids und des investiven Vertrages (1) In dem Investitio...
InVorG | Abschnitt 4 Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG Abschnitt 4 Durchführung der Investition und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
InVorG | Abschnitt 2 Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG Abschnitt 2 Erteilung des Investitionsvorrangbescheids
InVorG | § 15 Widerruf des Investitionsvorrangbescheids
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 15 Widerruf des Investitionsvorrangbescheids (1) 1Wird das Vorhaben auf einem Grundstück ode...
InVorG | § 27 Antragsfrist
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 27 Antragsfrist 1Ein Verfahren nach diesem Gesetz kann bis zum Ablauf des 31. Dezember 1998 e...
InVorG | § 17 Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 17 Wahlrecht des Berechtigten, Auskunftsanspruch (1) Soweit dem Berechtigten nach anderen Vo...
InVorG | § 21 Investitionsantrag des Anmelders
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 21 Investitionsantrag des Anmelders (1) 1Unterbreitet der Anmelder dem Verfügungsberechtigte...
InVorG | § 28 Überleitungsvorschrift
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 28 Überleitungsvorschrift (1) 1Investitionsbescheinigungen nach dem Investitionsgesetz in de...
InVorG | Abschnitt 7 Schlußbestimmungen
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG Abschnitt 7 Schlußbestimmungen
InVorG | § 9 Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 9 Bekanntgabe des Investitionsvorrangbescheids (1) 1Der Investitionsvorrangbescheid ist den ...
InVorG | Abschnitt 1 Vorrang für Investitionen
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG Abschnitt 1 Vorrang für Investitionen
InVorG | § 3 Besonderer Investitionszweck
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 3 Besonderer Investitionszweck (1) 1Ein besonderer Investitionszweck liegt bei Grundstücken ...
InVorG | § 25 Sonderregelungen für die Treuhandanstalt
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 25 Sonderregelungen für die Treuhandanstalt (1) 1Die Treuhandanstalt handelt bei Vermögenswe...
InVorG | § 4 Verfahren
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 4 Verfahren (1) Die nach Absatz 2 zuständige Stelle stellt fest, ob die in den §§ 1 bis 3 ge...
InVorG | § 19 Öffentliches Bieterverfahren
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 19 Öffentliches Bieterverfahren (1) 1Ist ein Antrag nach § 21 nicht gestellt, so können öffe...
InVorG | § 14 Verlängerung der Durchführungsfrist
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 14 Verlängerung der Durchführungsfrist (1) 1Die Frist zur Durchführung des Vorhabens kann du...
InVorG | § 1 Grundsatz
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz InVorG § 1 Grundsatz 1Grundstücke, Gebäude und Unternehmen, die Gegenstand von Rückübertragungsansprüc...
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Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
(Investitionsvorranggesetz - InVorG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
4.
August
1997
(
BGBl.
I
S. 1996
)
, letzte Änderung vom
31.
August
2015
(
BGBl.
I
S. 1474
)
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Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
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