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Verschollenheitsgesetz
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Verschollenheitsgesetz | § 34 (Kosten des Verfahrens)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 34 (Kosten des Verfahrens) (1) 1Das Gericht kann in seiner Entscheidung einem am Verfahren Beteiligten oder vom Verfahren Betroffenen die Kosten des Verfahrens, einschließlic...
Verschollenheitsgesetz | Abschnitt V Inkrafttreten, Übergangs- und Schlußvorschriften
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz Abschnitt V Inkrafttreten, Übergangs- und Schlußvorschriften
Verschollenheitsgesetz | § 21 (Aufgebotsfrist)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 21 (Aufgebotsfrist) (1) Zwischen dem Tage, an dem das Aufgebot zum ersten Mal durch eine Tageszeitung oder den Bundesanzeiger öffentlich bekanntgemacht ist, und dem nach § 19...
Verschollenheitsgesetz | § 17 (Eintritt eines Antragsberechtigten)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 17 (Eintritt eines Antragsberechtigten) 1Jeder Antragsberechtigte kann neben dem Antragsteller oder an dessen Stelle in das Verfahren eintreten. 2Durch den Eintritt erlangt er...
Verschollenheitsgesetz | § 41 (Todesnachweis)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 41 (Todesnachweis) (1) Vor der Einleitung des Verfahrens hat der Antragsteller nachzuweisen, daß der Tod nach den Umständen nicht zweifelhaft ist, sofern dies nicht offenkund...
Verschollenheitsgesetz | § 15 (Örtliche Zuständigkeit für das Aufgebotsverfahren)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 15 (Örtliche Zuständigkeit für das Aufgebotsverfahren) (1) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Verschollene seinen letzten inländischen Wohnsitz oder in E...
Verschollenheitsgesetz | § 26 (Sofortige Beschwerde)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 26 (Sofortige Beschwerde) (1) 1Gegen den Beschluß, durch den der Verschollene für tot erklärt wird, und gegen den Beschluß, durch den die Todeserklärung abgelehnt wird, ist d...
Verschollenheitsgesetz | § 22 (Anhörung vor Bekanntmachung)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 22 (Anhörung vor Bekanntmachung) Vor der Bekanntmachung des Aufgebots ist in jedem Falle dem Staatsanwalt, vor der Entscheidung dem Antragsteller und dem Staatsanwalt Gelegenh...
Verschollenheitsgesetz | § 20 (Bekanntmachung)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 20 (Bekanntmachung) (1) 1Das Aufgebot muß durch eine Tageszeitung öffentlich bekanntgemacht werden. 2Das Gericht kann abweichend anordnen, daß eine einmalige Einrückung in de...
Verschollenheitsgesetz | § 35 (Kostenfestsetzung)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2009 (Änderung vom 17.12.2008)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 35 (Kostenfestsetzung) (1) Die Kosten, über die nach § 34 entschieden ist, werden auf Antrag von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts erster Instanz festgesetz...
Verschollenheitsgesetz | § 10 (Lebensvermutung bei Verschollenheit)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 10 (Lebensvermutung bei Verschollenheit) Solange ein Verschollener nicht für tot erklärt ist, wird vermutet, daß er bis zu dem im § 9 Abs. 3, 4 genannten Zeitpunkt weiter lebt...
Verschollenheitsgesetz | Abschnitt III Verfahren bei Todeserklärungen
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz Abschnitt III Verfahren bei Todeserklärungen
Verschollenheitsgesetz | § 5 (Todeserklärung bei Seeverschollenheit)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 5 (Todeserklärung bei Seeverschollenheit) (1) Wer bei einer Fahrt auf See, insbesondere infolge Untergangs des Schiffes, verschollen ist, kann für tot erklärt werden, wenn se...
Verschollenheitsgesetz | § 22 a (Fehlende Beweiskraft einer Eintragung im Sterbebuch)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 19.2.2007)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 22 a (Fehlende Beweiskraft einer Eintragung im Sterbebuch) Ist der Tod des Verschollenen bereits im Sterberegister beurkundet worden und wird ein Aufgebotsverfahren zum Zwecke...
Verschollenheitsgesetz | § 1 (Definition)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 1 (Definition) (1) Verschollen ist, wessen Aufenthalt während längerer Zeit unbekannt ist, ohne daß Nachrichten darüber vorliegen, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder g...
Verschollenheitsgesetz | § 7 (Todeserklärung bei Gefahrverschollenheit)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 7 (Todeserklärung bei Gefahrverschollenheit) Wer unter anderen als den in den §§ 4 bis 6 bezeichneten Umständen in eine Lebensgefahr gekommen und seitdem verschollen ist, kann...
Verschollenheitsgesetz | § 33 a (Änderung der Feststellung der Todeszeitpunkts)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 33 a (Änderung der Feststellung der Todeszeitpunkts) (1) Ist der Verschollene nicht in dem Zeitpunkt verstorben, der als Zeitpunkt des Todes festgestellt worden ist, so kann ...
Verschollenheitsgesetz | § 46 (Inkrafttreten)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 46 (Inkrafttreten) (1) Dieses Gesetz tritt am 15. Juli 1939 in Kraft. (2) Aufhebung von Vorschriften (3) Soweit in anderen Gesetzen auf die durch dieses Gesetz aufgehoben...
Verschollenheitsgesetz | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: Änderung vom 31.8.2015
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz Abschnitt I Voraussetzungen der Todeserklärung. Lebens- und Todesvermutungen § 1 (Definition) § 2 (Todeserklärung) § 3 (Zulässigkeit der Todeserklärung) § 4 (Todes...
Verschollenheitsgesetz | § 42 (Öffentliche Aufforderung bei Zulässigkeit des Antrags)
Verschollenheitsgesetz
Verschollenheitsgesetz § 42 (Öffentliche Aufforderung bei Zulässigkeit des Antrags) (1) Ist der Antrag zulässig, so soll das Gericht eine öffentliche Aufforderung an alle, die über den Zeitpunkt des ...
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Verschollenheitsgesetz
vom
4.
Juli
1939
(
RGBl.
I
S. 1186
)
, letzte Änderung vom
31.
August
2015
(
BGBl.
I
S. 1474
)
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