-- WEBONDISK OK --
Anmelden
Kontakt
Hilfe
Produktinfo
zurück zum Seitenanfang
Gesamter Inhalt (77502)
Vorschriften (77502)
Internationale Übereinkünfte (571)
Europarecht (2671)
Staats- und Verfassungsrecht (3284)
Verwaltung (19554)
Rechtspflege (8346)
Gerichtsverfassung und Berufsrecht der Rechtspflege (1619)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (5142)
Zivilprozess (1770)
Vergleich, Insolvenz, Einzelgläubigeranfechtung (742)
Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister (1267)
MiStra (70)
StPO (770)
StVollStrO (119)
BZRG (111)
ZSHG (12)
§ 1 Anwendungsbereich (1)
§ 2 Zeugenschutzdienststellen (1)
§ 3 Geheimhaltung, Verpflichtung (1)
§ 4 Verwendung personenbezogener Daten (1)
§ 5 Vorübergehende Tarnidentität (1)
§ 6 Aufhebung von Maßnahmen des Zeugenschutzes (1)
§ 7 Ansprüche gegen Dritte (1)
§ 8 Zuwendungen der Zeugenschutzdienststelle (1)
§ 9 Ansprüche Dritter (1)
§ 10 Zeugenschutz in justizförmigen Verfahren (1)
§ 11 Zeugenschutz bei freiheitsentziehenden Maßnahmen (1)
PsychPbG (12)
ThürJVollzGB (173)
Gnadenrecht, Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (0)
Freiwillige Gerichtsbarkeit (1253)
Verfahren bei Freiheitsentziehung (0)
Verfahren in Landwirtschaftssachen (0)
Beglaubigung öffentlicher Urkunden (0)
Zwischenstaatliche Rechtshilfe (110)
Arbeitsgerichtsbarkeit (174)
Sozialgerichtsbarkeit (270)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (260)
Finanzgerichtsbarkeit (0)
Kostenrecht (881)
Zivil- und Strafrecht (9703)
Verteidigung (839)
Finanzwesen (6484)
Wirtschaftsrecht (10814)
Arbeits- und Sozialversicherungsrecht (11670)
Post- und Fernmeldewesen, Verkehrswesen, Wasserstraßen (3566)
Vorgang läuft - bitte warten Sie, bis der Vorgang abgeschlossen ist.
extendedSearchBtn
Suche:
)
→
Gesamter Inhalt
→
Vorschriften
→
Rechtspflege
→
Ordentliche Gerichtsbarkeit
→
Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
→
ZSHG
ZSHG | § 10 Zeugenschutz in justizförmigen Verfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 13.12.2019 (Änderung vom 10.12.2019)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 10 Zeugenschutz in justizförmigen Verfahren (1) 1Eine zu schützende Person, die in einem anderen gerichtlichen Verfahren als einem Str...
ZSHG | § 3 Geheimhaltung, Verpflichtung
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 3 Geheimhaltung, Verpflichtung 1Wer mit dem Zeugenschutz befasst wird, darf die ihm bekannt gewordenen Erkenntnisse über Zeugenschutzma...
ZSHG | § 9 Ansprüche Dritter
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 9 Ansprüche Dritter (1) 1Ansprüche Dritter gegen die zu schützende Person werden durch Maßnahmen nach diesem Gesetz nicht berührt. 2Mi...
ZSHG | § 5 Vorübergehende Tarnidentität
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2009 (Änderung vom 19.2.2007)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 5 Vorübergehende Tarnidentität (1) 1Öffentliche Stellen dürfen auf Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle für eine zu schützende Perso...
ZSHG | § 1 Anwendungsbereich
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 1 Anwendungsbereich (1) Eine Person, ohne deren Angaben in einem Strafverfahren die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung d...
ZSHG | § 11 Zeugenschutz bei freiheitsentziehenden Maßnahmen
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 11 Zeugenschutz bei freiheitsentziehenden Maßnahmen Entscheidungen der Zeugenschutzdienststelle, die Auswirkungen auf den Vollzug von U...
ZSHG | § 2 Zeugenschutzdienststellen
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 2 Zeugenschutzdienststellen (1) 1Der Schutz einer Person nach Maßgabe dieses Gesetzes obliegt der Polizei oder den sonst nach Bundes- ...
ZSHG | § 6 Aufhebung von Maßnahmen des Zeugenschutzes
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 6 Aufhebung von Maßnahmen des Zeugenschutzes 1Wird der Zeugenschutz insgesamt beendet oder sind einzelne Maßnahmen nicht mehr erforderl...
ZSHG | § 7 Ansprüche gegen Dritte
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 7 Ansprüche gegen Dritte (1) Ansprüche der zu schützenden Person gegen Dritte werden durch Maßnahmen nach diesem Gesetz nicht berührt....
ZSHG | Inhaltsübersicht
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 10.12.2019 (Änderung vom 10.12.2019)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen § 1 Anwendungsbereich § 2 Zeugenschutzdienststellen § 3 Geheimhaltung, Verpflichtung § 4 Verwendung personenbezogener Daten § 5 ...
ZSHG | § 8 Zuwendungen der Zeugenschutzdienststelle
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 8 Zuwendungen der Zeugenschutzdienststelle 1Zuwendungen der Zeugenschutzdienststelle dürfen nur in dem Umfang gewährt werden, als dies ...
ZSHG | § 4 Verwendung personenbezogener Daten
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(ZSHG)
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen ZSHG § 4 Verwendung personenbezogener Daten (1) Die Zeugenschutzdienststelle kann Auskünfte über personenbezogene Daten der zu schützenden Pe...
Lesezeichen anlegen
×
Lesezeichenname:
In Ordner anlegen:
Abbrechen
Rechtsstand anzeigen
×
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
(Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz - ZSHG)
vom
11.
Dezember
2001
(
BGBl.
I
S. 3510
)
*1
, letzte Änderung vom
10.
Dezember
2019
(
BGBl.
I
S. 2121
)
*1
Artikel
1
des Gesetzes zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen. Gemäß Art.
82
Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes ist das Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz am 31. Dezember 2001 in Kraft getreten.
Mehr...
Schließen
Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen
Inhaltsübersicht
×
Sie haben nicht die nötigen Berechtigungen, um dieses Dokument einzusehen!
×