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DRITTER TEIL Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (72)
VIERTER TEIL Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse (30)
FÜNFTER TEIL Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens (48)
ERSTER ABSCHNITT Feststellung der Forderungen (14)
§ 174 Anmeldung der Forderungen (1)
§ 175 Tabelle (1)
§ 176 Verlauf des Prüfungstermins (1)
§ 177 Nachträgliche Anmeldungen (1)
§ 178 Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung (1)
§ 179 Streitige Forderungen (1)
§ 180 Zuständigkeit für die Feststellung (1)
§ 181 Umfang der Feststellung (1)
§ 182 Streitwert (1)
§ 183 Wirkung der Entscheidung (1)
§ 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners (1)
§ 185 Besondere Zuständigkeiten (1)
§ 186 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (1)
ZWEITER ABSCHNITT Verteilung (21)
DRITTER ABSCHNITT Einstellung des Verfahrens (12)
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SIEBTER TEIL Koordinierung der Verfahren von Schuldnern, die derselben Unternehmensgruppe angehören (12)
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NEUNTER TEIL Restschuldbefreiung (25)
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FÜNFTER TEIL Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
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ERSTER ABSCHNITT Feststellung der Forderungen
InsO | § 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2007 (Änderung vom 13.4.2007)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners (1) 1Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubi...
InsO | ERSTER ABSCHNITT Feststellung der Forderungen
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO ERSTER ABSCHNITT Feststellung der Forderungen
InsO | § 174 Anmeldung der Forderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 174 Anmeldung der Forderungen (1) 1Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. 2Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen ...
InsO | § 177 Nachträgliche Anmeldungen
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 177 Nachträgliche Anmeldungen (1) 1Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. 2Widerspricht jedoch der...
InsO | § 175 Tabelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2014 (Änderung vom 15.7.2013)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 175 Tabelle (1) 1Der Insolvenzverwalter hat jede angemeldete Forderung mit den in § 174 Abs. 2 und 3 genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. 2Die Tabelle ist mit den An...
InsO | § 182 Streitwert
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 182 Streitwert Der Wert des Streitgegenstands einer Klage auf Feststellung einer Forderung, deren Bestand vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten wo...
InsO | § 180 Zuständigkeit für die Feststellung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 180 Zuständigkeit für die Feststellung (1) 1Auf die Feststellung ist im ordentlichen Verfahren Klage zu erheben. 2Für die Klage ist das Amtsgericht ausschließlich zuständig, b...
InsO | § 186 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 186 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (1) 1Hat der Schuldner den Prüfungstermin versäumt, so hat ihm das Insolvenzgericht auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen St...
InsO | § 183 Wirkung der Entscheidung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 183 Wirkung der Entscheidung (1) Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine Forderung festgestellt oder ein Widerspruch für begründet erklärt wird, wirkt gegenüber dem I...
InsO | § 179 Streitige Forderungen
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 179 Streitige Forderungen (1) Ist eine Forderung vom Insolvenzverwalter oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten worden, so bleibt es dem Gläubiger überlassen, die Festste...
InsO | § 178 Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 178 Voraussetzungen und Wirkungen der Feststellung (1) 1Eine Forderung gilt als festgestellt, soweit gegen sie im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) ein Wi...
InsO | § 176 Verlauf des Prüfungstermins
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 176 Verlauf des Prüfungstermins 1Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. 2Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, v...
InsO | § 185 Besondere Zuständigkeiten
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 185 Besondere Zuständigkeiten 1Ist für die Feststellung einer Forderung der Rechtsweg zum ordentlichen Gericht nicht gegeben, so ist die Feststellung bei dem zuständigen andere...
InsO | § 181 Umfang der Feststellung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 181 Umfang der Feststellung Die Feststellung kann nach Grund, Betrag und Rang der Forderung nur in der Weise begehrt werden, wie die Forderung in der Anmeldung oder im Prüfungs...
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Insolvenzordnung
(InsO)
vom
5.
Oktober
1994
(
BGBl.
I
S. 2866
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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