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FÜNFTER TEIL Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
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InsO | § 190 Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 190 Berücksichtigung absonderungsberechtigter Gläubiger (1) 1Ein Gläubiger, der zur abgesonderten Befriedigung berechtigt ist, hat spätestens innerhalb der in § 189 Abs. 1 vor...
InsO | § 210 Vollstreckungsverbot
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 210 Vollstreckungsverbot Sobald der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit angezeigt hat, ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1...
InsO | § 203 Anordnung der Nachtragsverteilung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 203 Anordnung der Nachtragsverteilung (1) Auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers oder von Amts wegen ordnet das Insolvenzgericht eine Nachtragsverte...
InsO | § 202 Zuständigkeit bei der Vollstreckung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 202 Zuständigkeit bei der Vollstreckung (1) Im Falle des § 201 ist das Amtsgericht, bei dem das Insolvenzverfahren anhängig ist oder anhängig war, ausschließlich zuständig für...
InsO | § 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 208 Anzeige der Masseunzulänglichkeit (1) 1Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die Insolvenzmasse jedoch nicht aus, um die fälligen sonstigen Masseverbindl...
InsO | ZWEITER ABSCHNITT Verteilung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO ZWEITER ABSCHNITT Verteilung
InsO | § 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2007 (Änderung vom 13.4.2007)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners (1) 1Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubi...
InsO | ERSTER ABSCHNITT Feststellung der Forderungen
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO ERSTER ABSCHNITT Feststellung der Forderungen
InsO | § 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 211 Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (1) Sobald der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 verteilt hat, stellt das Insolvenzgericht da...
InsO | § 201 Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 201 Rechte der Insolvenzgläubiger nach Verfahrensaufhebung (1) Die Insolvenzgläubiger können nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens ihre restlichen Forderungen gegen den S...
InsO | § 174 Anmeldung der Forderungen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2021 (Änderung vom 22.12.2020)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 174 Anmeldung der Forderungen (1) 1Die Insolvenzgläubiger haben ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. 2Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen ...
InsO | § 187 Befriedigung der Insolvenzgläubiger
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 187 Befriedigung der Insolvenzgläubiger (1) Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden. (2) 1Verteilungen an d...
InsO | § 214 Verfahren bei der Einstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.3.2012 (Änderung vom 7.12.2011)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 214 Verfahren bei der Einstellung (1) 1Der Antrag auf Einstellung des Insolvenzverfahrens nach § 212 oder § 213 ist öffentlich bekanntzumachen. 2Er ist in der Geschäftsstelle...
InsO | § 194 Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 194 Einwendungen gegen das Verteilungsverzeichnis (1) Bei einer Abschlagsverteilung sind Einwendungen eines Gläubigers gegen das Verzeichnis bis zum Ablauf einer Woche nach de...
InsO | § 204 Rechtsmittel
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 204 Rechtsmittel (1) 1Der Beschluß, durch den der Antrag auf Nachtragsverteilung abgelehnt wird, ist dem Antragsteller zuzustellen. 2Gegen den Beschluß steht dem Antragsteller...
InsO | § 207 Einstellung mangels Masse
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.12.2001 (Änderung vom 26.10.2001)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 207 Einstellung mangels Masse (1) 1Stellt sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens heraus, daß die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decke...
InsO | § 216 Rechtsmittel
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 216 Rechtsmittel (1) Wird das Insolvenzverfahren nach § 207, 212 oder 213 eingestellt, so steht jedem Insolvenzgläubiger und, wenn die Einstellung nach § 207 erfolgt, dem Schu...
InsO | § 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2007 (Änderung vom 13.4.2007)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 215 Bekanntmachung und Wirkungen der Einstellung (1) 1Der Beschluß, durch den das Insolvenzverfahren nach § 207, 211, 212 oder 213 eingestellt wird, und der Grund der Einstell...
InsO | § 177 Nachträgliche Anmeldungen
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 177 Nachträgliche Anmeldungen (1) 1Im Prüfungstermin sind auch die Forderungen zu prüfen, die nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldet worden sind. 2Widerspricht jedoch der...
InsO | § 175 Tabelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.7.2014 (Änderung vom 15.7.2013)
Insolvenzordnung
(InsO)
Insolvenzordnung InsO § 175 Tabelle (1) 1Der Insolvenzverwalter hat jede angemeldete Forderung mit den in § 174 Abs. 2 und 3 genannten Angaben in eine Tabelle einzutragen. 2Die Tabelle ist mit den An...
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Insolvenzordnung
(InsO)
vom
5.
Oktober
1994
(
BGBl.
I
S. 2866
)
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2023
(
BGBl.
I
Nr. 411
)
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FÜNFTER TEIL Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Einstellung des Verfahrens
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