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Zehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit
GVO | Zehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Gerichtsvollzieherordnung
(GVO)
Gerichtsvollzieherordnung GVO Zehnter Abschnitt Übersichten über Diensteinnahmen und Geschäftstätigkeit
GVO | § 70 Übersicht über die Diensteinnahmen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
Gerichtsvollzieherordnung
(GVO)
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GVO | § 71 Übersicht über die Geschäftstätigkeit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.9.2013 (Änderung vom 1.9.2013)
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Gerichtsvollzieherordnung
(GVO)
vom
1.
September
2013
(
Die Justiz BW
S. 240
)
*1
, letzte Änderung vom
22.
Dezember
2022
(
Die Justiz BW 2023
S. 114
)
*1
Die GVO gilt bundeseinheitlich in allen Ländern.
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