Thüringer Gesetz über Finanzhilfen im Rahmen der freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden in den Jahren 2018 und 2019 (Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz - ThürGNGFG)
Artikel 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden. Gemäß Artikel 3 dieses Gesetzes ist das Thüringer Gemeindeneugliederungsfinanzhilfegesetz am 24. April 2018 in Kraft getreten.