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Genfer Flüchtlingskonvention (56)
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Kapitel I Allgemeine Bestimmungen (12)
Artikel 1 Definition des Begriffs „Flüchtling“ (1)
Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen (1)
Artikel 3 Verbot unterschiedlicher Behandlung (1)
Artikel 4 Religion (1)
Artikel 5 Unabhängig von diesem Abkommen gewährte Rechte (1)
Artikel 6 Der Ausdruck „unter den gleichen Umständen“ (1)
Artikel 7 Befreiung von der Gegenseitigkeit (1)
Artikel 8 Befreiung von außergewöhnlichen Maßnahmen (1)
Artikel 9 Vorläufige Maßnahmen (1)
Artikel 10 Fortdauer des Aufenthalts (1)
Artikel 11 Geflüchtete Seeleute (1)
Kapitel II Rechtsstellung (6)
Kapitel III Erwerbstätigkeit (4)
Kapitel IV Wohlfahrt (6)
Kapitel V Verwaltungsmaßnahmen (11)
Kapitel VI Durchführungs- und Übergangsbestimmungen (4)
Kapitel VII Schlussbestimmungen (10)
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Genfer Flüchtlingskonvention
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Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 3 Verbot unterschiedlicher Behandlung
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 3 Verbot unterschiedlicher Behandlung Die vertragschließenden Staaten werden die Bestimmungen dieses Abkommens auf Flüchtlinge ohne unterschiedliche Behandlung aus...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 9 Vorläufige Maßnahmen
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 9 Vorläufige Maßnahmen Keine der Bestimmungen dieses Abkommens hindert einen vertragschließenden Staat in Kriegszeiten oder bei Vorliegen sonstiger schwer wiegende...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 8 Befreiung von außergewöhnlichen Maßnahmen
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 8 Befreiung von außergewöhnlichen Maßnahmen 1Außergewöhnliche Maßnahmen, die gegen die Person, das Eigentum oder die Interessen der Staatsangehörigen eines bestimm...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 10 Fortdauer des Aufenthalts
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 10 Fortdauer des Aufenthalts 1. Ist ein Flüchtling während des Zweiten Weltkrieges zwangsverschickt und in das Gebiet eines der Vertragsstaaten verbracht worden ...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 11 Geflüchtete Seeleute
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 11 Geflüchtete Seeleute Bei Flüchtlingen, die ordnungsgemäß als Besatzungsangehörige eines Schiffes angeheuert sind, das die Flagge eines Vertragsstaates führt, wi...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 4 Religion
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 4 Religion Die vertragschließenden Staaten werden den in ihrem Gebiet befindlichen Flüchtlingen in Bezug auf die Freiheit der Religionsausübung und die Freiheit de...
Genfer Flüchtlingskonvention | Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 5 Unabhängig von diesem Abkommen gewährte Rechte
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 5 Unabhängig von diesem Abkommen gewährte Rechte Rechte und Vergünstigungen, die unabhängig von diesem Abkommen den Flüchtlingen gewährt werden, bleiben von den Be...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 7 Befreiung von der Gegenseitigkeit
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 7 Befreiung von der Gegenseitigkeit 1. Vorbehaltlich der in diesem Abkommen vorgesehenen günstigeren Bestimmungen wird jeder vertragschließende Staat den Flüchtl...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 1 Definition des Begriffs „Flüchtling“
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 1 Definition des Begriffs „Flüchtling“ A. Im Sinne dieses Abkommens findet der Ausdruck „Flüchtling“ auf jede Person Anwendung: 1. Die in Anwendung der Vereinbar...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere die Verpflichtung gehört, die Geset...
Genfer Flüchtlingskonvention | Artikel 6 Der Ausdruck „unter den gleichen Umständen“
Genfer Flüchtlingskonvention
Genfer Flüchtlingskonvention Artikel 6 Der Ausdruck „unter den gleichen Umständen“ Im Sinne dieses Abkommens ist der Ausdruck „unter den gleichen Umständen“ dahingehend zu verstehen, dass die betreffe...
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Genfer Flüchtlingskonvention
vom
28.
Juli
1951
(
BGBl.
1953
II
S. 559
)
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