Artikel 21 des Steuerreformgesetzes 1990. Gemäß Artikel 29 Absatz 1 dieses Gesetzes ist das Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt am 1. Januar 1990 in Kraft getreten mit Ausnahme der §§ 3 und 6, die gemäß Artikel 29 Absatz 3 zum 3. August 1988 in Kraft getreten sind.