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§ 31 Zulässige Miete für Untervermietung (1)
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§ 33 (weggefallen) (1)
§ 34 Überleitungsvorschrift (1)
§ 35 (Sondervorschrift für Berlin) (1)
§ 36 (Berlin-Klausel) (1)
§ 37 Geltung im Saarland (1)
§ 38 (Inkrafttreten) (1)
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Siedlungs- und Wohnungsbau, Heimstättenwesen
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NVM 1970
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Teil V Schlußvorschriften
NVM 1970 | § 33 (weggefallen)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 §33 (weggefallen)
NVM 1970 | § 36 (Berlin-Klausel)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 §36 (Berlin-Klausel)
NVM 1970 | § 37 Geltung im Saarland
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 § 37 Geltung im Saarland Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
NVM 1970 | § 34 Überleitungsvorschrift
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.1.2004 (Änderung vom 25.11.2003)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 § 34 Überleitungsvorschrift (1) § 4 Abs. 6 und § 8 a sind in der mit Inkrafttreten dieser Verordnung geltende...
NVM 1970 | § 35 (Sondervorschrift für Berlin)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 §35 (Sondervorschrift für Berlin)
NVM 1970 | § 32 Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 § 32 Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände Soweit nach dieser Verordnung die Höhe der zulässigen Miete ...
NVM 1970 | § 38 (Inkrafttreten)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 §38 (Inkrafttreten)
NVM 1970 | § 31 Zulässige Miete für Untervermietung
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 § 31 Zulässige Miete für Untervermietung (1) 1Wird von einer Wohnung mehr als die Hälfte der Wohnfläche unter...
NVM 1970 | § 30 Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 § 30 Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften Die Vorschriften dieser Verordnung über die zulässige Miete ...
NVM 1970 | Teil V Schlußvorschriften
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 Teil V Schlußvorschriften
NVM 1970 | § 29 Auskunftspflicht des Vermieters
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(NVM 1970)
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen NVM 1970 § 29 Auskunftspflicht des Vermieters (1) Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Auskunft über die Ermittl...
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Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
(Neubaumietenverordnung 1970 - NVM 1970)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.
Oktober
1990
(
BGBl.
I
S. 2203
)
, letzte Änderung vom
25.
November
2003
(
BGBl.
I
S. 2346
)
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Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen
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