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ThürSchulG (98)
ERSTER ABSCHNITT Grundsätze des Schulwesens (24)
§ 1 Recht auf schulische Bildung (1)
§ 2 Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen (1)
§ 3 Wahl der Schulart, der Schulform und des Bildungsganges (1)
§ 3 a Gliederung des Schulwesens, Schulstufen (1)
§ 4 Schularten (1)
§ 5 Grundschule (1)
§ 6 Regelschule (1)
§ 6 a Gemeinschaftsschule (1)
§ 6 b Gesamtschule (1)
§ 7 Gymnasium (1)
§ 7 a Förderschule (1)
§ 8 Schulformen der berufsbildenden Schulen (1)
§ 8 a Gemeinsamer Unterricht, Feststellungsverfahren (1)
§ 9 Externenprüfungen (1)
§ 10 Ganztagsschulen, Außerunterrichtliche Angebote (1)
§ 11 (weggefallen) (1)
§ 12 Schulversuche, Erprobungsmodelle (1)
§ 13 Schulen und Schulträgerschaft (1)
§ 14 Schulbezirke, Einzugsbereiche (1)
§ 15 Gastschulverhältnis, Zuweisung (1)
§ 15 a Auswahlverfahren an allgemein bildenden Schulen (1)
§ 15 b Auswahlverfahren an berufsbildenden Schulen und am Kolleg (1)
§ 16 Schulgeldfreiheit (1)
ZWEITER ABSCHNITT Schulpflicht (10)
DRITTER ABSCHNITT Schulverhältnis, Schüler und Eltern (11)
VIERTER ABSCHNITT Personal und Konferenzen (7)
FÜNFTER ABSCHNITT Schulkonferenz, Landesschulbeirat (3)
SECHSTER ABSCHNITT Schulaufsicht, Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, eigenverantwortliche Schule, Schulnetzplanung und Medienzentren (11)
SIEBTER ABSCHNITT Lehrpläne, Schulbetrieb und Unterrichtsinhalte (10)
ACHTER ABSCHNITT Pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen (3)
NEUNTER ABSCHNITT Beratungsdienste, Schulgesundheitspflege und Unterricht in besonderen Fällen (5)
ZEHNTER ABSCHNITT Ergänzende Regelungen zum Schulbetrieb und Datenschutz (4)
ELFTER ABSCHNITT Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussbestimmungen (9)
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ERSTER ABSCHNITT Grundsätze des Schulwesens
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ThürSchulG | § 14 Schulbezirke, Einzugsbereiche
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 14 Schulbezirke, Einzugsbereiche (1) 1Für jede Grundschule, jede Regelschule sowie jedes regionale Förderzentrum legt der Schulträger im Einvernehmen mit dem für da...
ThürSchulG | ERSTER ABSCHNITT Grundsätze des Schulwesens
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG ERSTER ABSCHNITT Grundsätze des Schulwesens
ThürSchulG | § 8 a Gemeinsamer Unterricht, Feststellungsverfahren
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 8 a Gemeinsamer Unterricht, Feststellungsverfahren (1) 1Gemeinsamer Unterricht findet in den allgemeinen Schulen in enger Zusammenarbeit mit den Lehrern und Sonderp...
ThürSchulG | § 7 a Förderschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 7 a Förderschule (1) 1Förderschulen sind sonderpädagogische Zentren für Unterricht, Förderung und Beratung. 2Sie kooperieren mit den allgemeinen Schulen, um jeden S...
ThürSchulG | § 5 Grundschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 5 Grundschule (1) 1Die Schuleingangsphase der Grundschule umfasst die Klassenstufen 1 und 2, die eine inhaltliche Einheit bilden. 2Die reguläre Verweildauer von zwe...
ThürSchulG | § 3 a Gliederung des Schulwesens, Schulstufen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 3 a Gliederung des Schulwesens, Schulstufen (1) 1Das Schulwesen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schularten gegliedert. 2Die Schulstufen ordnen das Schulwesen ...
ThürSchulG | § 15 b Auswahlverfahren an berufsbildenden Schulen und am Kolleg
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 15 b Auswahlverfahren an berufsbildenden Schulen und am Kolleg (1) 1Übersteigt die Zahl der Anmeldungen für eine berufsbildende Schule, mit Ausnahme der Berufsschul...
ThürSchulG | § 15 a Auswahlverfahren an allgemein bildenden Schulen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 15 a Auswahlverfahren an allgemein bildenden Schulen (1) 1Übersteigt bei der Anmeldung zur Einschulung die Zahl der Anmeldungen an einer Grundschule in einem gemein...
ThürSchulG | § 13 Schulen und Schulträgerschaft
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 13 Schulen und Schulträgerschaft (1) 1Die Schulen sind staatliche Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft. 2Die staatlichen Schulen sind nicht rechtsfähige Anst...
ThürSchulG | § 7 Gymnasium
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 7 Gymnasium (1) 1Das Gymnasium beginnt mit der Klassenstufe 5. 2Ein Übertritt aus der Regelschule ist nach den Klassenstufen 5 und 6 zu ermöglichen, ein Übertritt a...
ThürSchulG | § 11 (weggefallen)
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG §11 (weggefallen)
ThürSchulG | § 4 Schularten
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 4 Schularten (1) Im Freistaat Thüringen gibt es folgende Schularten: 1. die Grundschule, 2. die Regelschule, 3. die Gemeinschaftsschule, 4. die Gesamtschule,...
ThürSchulG | § 12 Schulversuche, Erprobungsmodelle
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 24.7.2019 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 12 Schulversuche, Erprobungsmodelle (1) 1Durch Schulversuche soll die Weiterentwicklung des Schulwesens gefördert werden. 2Schulversuche werden an besonderen Versuc...
ThürSchulG | § 1 Recht auf schulische Bildung
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 1 Recht auf schulische Bildung (1) 1Jeder junge Mensch hat ein Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Förderung. 2Das Recht wird nach Maßgabe dieses...
ThürSchulG | § 9 Externenprüfungen
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 9 Externenprüfungen Die staatlichen Prüfungen zu den Abschlüssen der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen können nach den Regelungen in den jeweiligen...
ThürSchulG | § 10 Ganztagsschulen, Außerunterrichtliche Angebote
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 10 Ganztagsschulen, Außerunterrichtliche Angebote (1) 1Ganztagsschulen verbinden auf der Grundlage eines Ganztagsschulkonzepts Bildung, Betreuung und pädagogische s...
ThürSchulG | § 16 Schulgeldfreiheit
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 16 Schulgeldfreiheit 1An staatlichen Schulen besteht Schulgeldfreiheit. 2Die Eltern werden in angemessener Weise an den Kosten für die Hortbetreuung und für die Unte...
ThürSchulG | § 2 Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 2 Gemeinsamer Auftrag für die Thüringer Schulen (1) 1Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Thüringen leitet sich ab von den grundlegenden Werten, wie si...
ThürSchulG | § 6 a Gemeinschaftsschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 6 a Gemeinschaftsschule (1) 1Die Schüler der Gemeinschaftsschule lernen über die Klassenstufe 4 hinaus gemeinsam und werden entsprechend ihrer Leistungsmöglichkeite...
ThürSchulG | § 6 b Gesamtschule
Aktuelle Fassung: in Kraft ab 1.8.2020 (Änderung vom 2.7.2019)
Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
Thüringer Schulgesetz ThürSchulG § 6 b Gesamtschule (1) 1Gesamtschulen werden integrativ oder kooperativ geführt. 2Die Schüler können entsprechend ihrer Befähigung und Leistung den Hauptschulabschlus...
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Thüringer Schulgesetz
(ThürSchulG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
30.
April
2003
(
GVBl.
S. 238
)
, letzte Änderung vom
5.
Mai
2021
(
GVBl.
S. 215
)
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